Eine spezielle Regelung soll die Sommerferienzeit auf Deutschlands Straßen erleichtern. Hier müssen Lkw-Fahrer samstags eine Pause einlegen.

Mit dem Beginn der Ferienzeit werden die Straßen wieder voller. Für etwas Entlastung soll die sogenannte Fernreiseverordnung sorgen: Vom 1. Juli bis 31. August schreibt sie ein Fahrverbot für Lkw an Samstagen vor. Von 7 bis 20 Uhr dürfen Solo-Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen, Lkw mit Anhängern und Sattelzüge bestimmte deutsche Autobahnen und Bundesstraßen nicht befahren.

Dazu kommt das Sonntagsfahrverbot, das für Sonn- und Feiertage gilt. Doch es gibt Ausnahmen bei der Fernreiseverordnung.

Allein fahrende Sattelzugmaschinen, Zugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4-Fache des zulässigen Gesamtgewichts beträgt, Ausstellungs- oder Filmfahrzeuge oder selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Bagger oder Mähdrescher sind von dem Fahrverbot nicht betroffen, schreibt „Auto Motor und Sport“.

Auch die Polizei einschließlich der Bundespolizei, öffentlicher Straßendiensts der Verwaltung, Feuerwehr und Katastrophenschutz, und Bundeswehr sowie Fahrzeuge, die zur Sicherung ausreichender Verkehrsleistungen herangezogen werden, sind ausgenommen.

Und die Liste geht noch weiter: Die Regelungen gilt auch nicht für

Für Lkw-Fahrer gibt es in der Autobahn-App (erhältlich in den App-Stores) Ausweichstrecken.

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