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„Held von Aschaffenburg“: Asylbewerber soll Deutschland verlassen

wochentlich.deVon wochentlich.de9 Dezember 20253 Min Gelesen
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„Held von Aschaffenburg“: Asylbewerber soll Deutschland verlassen
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„Held von Aschaffenburg“: Asylbewerber soll Deutschland verlassen

Söder verlieh ihm Medaille

„Held von Aschaffenburg“ soll Deutschland verlassen


09.12.2025 – 19:50 UhrLesedauer: 2 Min.

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Gedenken in der Nähe des Tatorts des tödlichen Messerangriffs von Aschaffenburg: Ein Somalier hatte damals den mutmaßlichen Täter verfolgt. (Quelle: Andreas Arnold/dpa/dpa-bilder)

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder verlieh ihm eine Medaille für Zivilcourage, nachdem der Somalier einen Messer-Attentäter gestoppt hatte. Doch das hilft ihm jetzt nichts.

Der als „Held von Aschaffenburg“ bezeichnete Asylbewerber Ahmed Mohamed Odowaa soll Deutschland verlassen. Grund sei unter anderem, dass der 30-Jährige trotz Arbeitserlaubnis nicht arbeite, teilte die Regierung von Unterfranken in Würzburg mit.

Zuvor hatte das „Main-Echo“ über den Fall des Mannes berichtet, der im Mai von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) die Christopherus-Medaille erhalten hatte. In einem Schreiben hatte Söder Odowaa als „ein Beispiel für Zivilcourage“ gelobt. Der Somalier habe sich „Dank, Anerkennung und höchsten Respekt“ verdient.

Am 22. Januar war ein 28-Jähriger in Aschaffenburg mit einem 32 Zentimeter langen Küchenmesser auf eine Kita-Gruppe losgegangen. Mit mindestens sieben Stichen tötete der Mann einen zweijährigen Jungen, der in einem Bollerwagen saß. Ein 41-Jähriger wollte eingreifen – und wurde ebenfalls getötet. Odowaa nahm die Verfolgung auf und half der Polizei, den Täter zu stoppen und zu überwältigen.

Das Verfahren gegen den Angreifer, einen psychisch kranken Flüchtling, wurde vor dem Landgericht Aschaffenburg mittlerweile beendet, der Täter sitzt bis auf Weiteres in einer forensischen Psychiatrie. Während des Verfahrens hatte Odowaa eine Duldung erhalten, vor allem, weil er bei den Ermittlungen gegen den Angreifer als wichtiger Zeuge galt.

Im Asylrecht bezeichnet die Duldung einen vorübergehenden Aufenthaltsstatus für ausreisepflichtige Ausländer, die aus bestimmten Gründen nicht abgeschoben werden können. Es handelt sich dabei nicht um eine Aufenthaltserlaubnis, sondern um die befristete Aussetzung der Abschiebung. Duldungen werden regelmäßig befristet erstellt und manchmal auch verlängert.

Diese Duldung gilt nun nicht mehr, der Schutz vor Abschiebung ist damit erloschen. Der Somalier habe eine genehmigte Beschäftigung nicht angetreten und auch keinen neuen Antrag auf Genehmigung einer Erwerbsfähigkeit gestellt, teilte die Regierung von Unterfranken mit. Odowaa habe „die ihm eröffnete Chance, aus eigener Kraft die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht zu schaffen und sich insbesondere eine Arbeitsstelle zu suchen, nicht genutzt“. Seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, sei aber die wichtigste Voraussetzung für einen Aufenthaltstitel.

Außerdem habe sich der Mann zuletzt problematisch im Umgang mit staatlichen Stellen und deren Personal verhalten. Gegenüber Mitarbeitern des Landratsamtes und der ihm zugewiesenen Unterkunft sei er sehr aggressiv gewesen und sei nach einem Wutausbruch vom Sicherheitsdienst aus dem Landratsamt entfernt worden. Zudem sei der 30-Jährige wegen zweier Delikte zu Geldstrafen verurteilt worden, ein weiteres Ermittlungsverfahren sei noch anhängig.

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