Sie haben vergangenes Jahr ein Hotel besetzt: Jetzt sind drei junge Hausbesetzer zu einer kuriosen Strafe verurteilt worden.

Das Amtsgericht Rosenheim hat drei junge Hausbesetzer zu gemeinnütziger Arbeit und dem Verfassen jeweils eines Aufsatzes verurteilt. Damit sollten sie zur Auseinandersetzung mit dem Thema angeregt werden, teilte das Gericht am Montag mit. Zuvor hatte der Bayerische Rundfunk berichtet.

Zwei Hausbesetzer müssen jeweils fünf Seiten zum Thema „Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Eigentumsgarantie – warum unsere Verfassung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Hausbesetzungen zur Durchsetzung politischer Ziele nicht erlaubt“ schreiben und dem Gericht vorlegen. Das Thema für den dritten Angeklagten lautet: „Bezahlbaren Wohnraum schaffen – was die Parteiprogramme der im Bundestag vertretenen Parteien dazu vorsehen“.

Leerstand „unerträgtlich“

Die drei Aktivisten hatten im April 2023 ein leerstehendes Hotel besetzt. Das Amtsgericht befand sie des Hausfriedensbruchs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte für schuldig. Weil sie zur Tatzeit zwischen 18 und 21 Jahren alt waren, verurteilte das Gericht sie nach Jugendrecht. Sie müssen jeweils 50 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und die Aufsätze schreiben. „Die Angeklagten haben die strafrechtlichen Vorwürfe grundsätzlich akzeptiert und eine Erklärung zu ihren politischen Zielen abgegeben“, teilte der Gerichtssprecher mit.

Die Hausbesetzer hatten mit ihrer Aktion ein Zeichen setzen wollen. Bei immer weiter steigenden Mieten sei es unerträglich, dass vermehrt Menschen nicht wissen, wie sie ihren Wohnraum finanzieren sollen, berichtet der Bayerische Rundfunk.

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