Die Anschuldigungen reißen nicht ab. Zwei neue Klage wurden gegen Sean „Diddy“ Combs eingereicht. Es geht unter anderem um den vermeintlichen Missbrauch eines Jungen.

Sean „Diddy“ Combs sitzt seit ein paar Wochen in New York City in Untersuchungshaft. Währenddessen kamen zu den bereits bestehenden Klagen gegen ihn viele weitere hinzu. Der 54-jährige Rapper wird unter anderem zahlreicher Sexualverbrechen, Sexhandel und organisierter Kriminalität beschuldigt. Weit über 100 Menschen zählen zu seinen vermeintlichen Opfern.

Nun haben zwei weitere Männer Klage beim Obersten Gericht von New York County eingereicht. Die Gerichtsdokumente liegen dem US-Magazin „People“ vor. Demnach soll Sean Combs sie unter Drogen gesetzt und sexuell missbraucht haben, als sie 10 und 17 Jahre alt gewesen waren.

Der damals zehnjährige Junge habe Sean Combs 2005 bei einem Vorsprechen in New York City kennengelernt. Sie trafen sich alleine in dem Hotelzimmer des Musikstars. Sean Combs habe behauptet, er könne ihn zum Star machen. Nach einer Limonade, die man dem Jungen damals gegeben habe, soll er sich komisch gefühlt haben. Sean Combs soll ihn zum Oralsex gezwungen haben. Anschließend habe er das Bewusstsein verloren, währenddessen soll es erneut zur Vergewaltigung gekommen sein.

In einer zweiten Klage wird Sean Combs beschuldigt, einen 17-Jährigen sexuell missbraucht zu haben. Der Übergriff soll sich ereignet haben, als der Teenager für die MTV-Reality-Castingshow „Making the Band“ vorspielte. Am ersten Tag soll Sean Combs ihn bei einem Einzelgespräch angefasst und dabei masturbiert haben. Am zweiten Tag soll er den Teenager zum Oralsex mit ihm und seinem Bodyguard gezwungen haben.

Sean Combs‘ Anwälte dementieren die jüngsten Vorwürfe. „Der Anwalt, der hinter dieser Klage steht, ist eher an der Aufmerksamkeit der Medien als an der Wahrheit interessiert“, behaupten sie. Die Vorwürfe seien „offenkundig lächerlich“ und „nachweislich falsch“. Weiter heißt es in der Stellungnahme: „Vor Gericht wird sich die Wahrheit durchsetzen: dass Mr. Combs nie jemanden sexuell angegriffen oder Sexhandel betrieben hat – weder bei einem Mann noch einer Frau, weder bei einem Erwachsenen noch einem Minderjährigen.“

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