Der Ex-Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen wird von seiner früheren Behörde im Bereich Rechtsextremismus gespeichert. Welche Folgen könnte das haben?

Dabei bekommt der ehemalige Spitzenbeamte noch immer Geld vom Staat. Das steht ihm als ehemaligem Verfassungsschutzpräsidenten auch zu. Doch wie viel Geld bekommt Maaßen genau und könnten ihm Forderungen nach dienstrechtlichen Konsequenzen zum Verhängnis werden?

Maaßen könnte knapp 9.000 Euro Pension bekommen

Eine genaue Auskunft über Maaßens Bezüge gibt es nicht. Allerdings war er zu seiner Amtszeit in der Besoldungsgruppe B9, wonach er bis zu seinem vorzeitigen Ruhestand 2018 jeden Monat 11.577 Euro brutto verdiente. In einer Übergangszeit von drei Jahren erhielt er wohl nur noch 71,75 Prozent des Einkommens – etwa 8.300 Euro. Seit 2021 ist er also in der eigentlichen Pension. Und diese hängt wiederum vom vorherigen Einkommen und der Dienstzeit ab.

Maaßen war seit 1991 im Bundesinnenministerium – also 27 Dienstjahre. Auf Anfrage der „Wirtschaftswoche“ teilte das Ministerium 2018 mit, dass der einstweilige Ruhestand nicht als Vorruhestand zu werten sei. Maaßen bekam demnach eine Pension ohne weitere Abzüge. Allerdings sind die Gehälter und Pensionen in den vergangenen Jahren gestiegen. Aktuell liegt das Gehalt für die Besoldungsgruppe B9 bei 12.425 Euro brutto, im März steigt es erneut. Beim höchsten Pensionssatz von 71,75 Prozent könnte Maaßen monatlich rund 8.900 Euro brutto bekommen.

Nachdem der Vorsitzende der Werteunion nun aber als Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes gilt, werden Forderungen laut, dienstrechtliche Konsequenzen zu prüfen.

Welche Konsequenzen könnte es geben?

So beispielsweise der SPD-Bundestagsabgeordnete Ralf Stegner: „Wenn die Ergebnisse seiner Überwachung durch den Verfassungsschutz zeigen, dass er selbst zum Verfassungsfeind mutiert ist, ist ein Disziplinarverfahren gegen diesen Spitzenbeamten mit allen möglichen Konsequenzen unabdingbar“, sagte Stegner dem „Handelsblatt“. Maaßens Treuepflicht gegenüber dem demokratischen Staat erlösche auch im Ruhestand nicht.

Im Klartext heißt das: Beamte, auch jene im Ruhestand, unterliegen dem Bundesdisziplinargesetz. Disziplinarmaßnahmen gegen Beamte sind Verweis, Geldbuße, Kürzung der Dienstbezüge, Zurückstufung oder letztlich die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Für jene im Ruhestand könnten ebenfalls die Gelder gekürzt oder sogar ganz gestrichen werden.

Wird also ein Disziplinarverfahren gegen den Ex-Verfassungsschutzpräsidenten eingereicht, könnte Maaßen die Pension zu Teilen oder sogar vollständig gestrichen werden.

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