Ein krähender Hahn in Düsseldorf hat zu einem Rechtsstreit vor Gericht geführt: Dieser endete zur Enttäuschung der Hühnerhalter.

Niederlage für Düsseldorfer Hühnerhalter vor Gericht: Der Hahn „Big Foot“ muss aus einer Wohnsiedlung in der Landeshauptstadt verschwinden. Das entschied das Oberverwaltungsgericht in Münster am Mittwoch. Damit folgte es einem Urteil des Verwaltungsgerichts.

Nachbarn der Hühnerhalter hatten sich über das Krähen des Hahns beschwert. In der betroffenen Siedlung seien die Gärten mit 220 Quadratmetern recht klein, hieß es vor Gericht. Daher würden die Nachbarn sehr nah am krähenden Vogel wohnen. Die Stadt Düsseldorf hatte die Hühnerhalter daher aufgefordert, den Hahn vom Grundstück zu entfernen.

Die Besitzer von „Big Foot“ dürfen sich auch keinen Ersatzhahn zulegen, ihre vier Hennen hingegen können sie behalten. Vor Gericht hatten die Hühnerhalter argumentiert, dass sie sie nachhaltig ernähren und mit Eiern aus eigener Haltung versorgen wollten. Die Richter kamen zu dem Schluss: Dafür braucht es keinen Hahn, das Tier muss weg.

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