„Unterhöhlung demokratischer Institutionen“
Gutachten: AfD-Verbot hat Erfolgsaussicht
29.11.2024 – 17:59 UhrLesedauer: 2 Min.
Seit Monaten wird ein mögliches Parteiverbot der AfD diskutiert. Jetzt versucht eine Gruppe von Juristen, den Prozess zu beschleunigen.
Ein von Experten erstelltes Gutachten sieht Erfolgschancen für eine AfD-Verbotsverfahren. Das berichten mehrere Medien übereinstimmend unter Berufung auf die Stellungnahme von 17 Verfassungsrechtlern, die auch dem Innenausschuss und dem Rechtsausschuss des Bundestages vorliegt. Für das Parteiverbot sei demnach auch keine Materialsammlung des Verfassungsschutzes nötig.
Wie der „Spiegel“ schreibt, kommen die Juristen zu dem Schluss, dass die AfD „der prototypische Fall einer Partei, durch die die spezifischen Mechanismen der grundgesetzlichen wehrhaften Demokratie aktiviert werden sollen“ sei.
Als Begründung führen die Experten das völkisch-nationalistische Programm der Partei und das absichtsvolle Vorführen demokratischer Akteure an. Gerade letzteres würde eine politische Auseinandersetzung mit der Partei unmöglich machen – ein Verbot würde die beabsichtigte „Unterhöhlung demokratischer Institutionen“ stoppen. Strategie der AfD sei es, über verbündete Medien „die Bevölkerung davon zu überzeugen, dass es eines gewaltsamen politischen Umbruchs bedarf“.
Das Gutachten wurde von einer Reihe namhafter Rechtsprofessoren erstellt – etwa Kyrill-Alexander Schwarz von der Uni Würzburg, der die CSU bei ihrer Klage gegen die Wahlrechtsreform unterstützt hat. Die Einschätzung umfasst laut der „Neuen Zürcher Zeitung“ zwölf Seiten plus eine Materialsammlung von weiteren 18 Seiten.
Das Gutachten wurde nicht vom Bundestag beauftragt. Mitte November hatten 113 Abgeordnete einen Antrag für ein AfD-Verbot eingereicht. Die Juristen wollen mit dem Gutachten dieses Vorhaben stützen. „Die Stellungnahme soll dazu den rechtlichen Rahmen skizzieren und legt dar, dass und warum ein rechtlicher Erfolg eines solchen Verfahrens nicht unwahrscheinlich ist“, erklärt Rechtswissenschaftler Alexander Thiele der Neuen Zürcher Zeitung.
Die Autoren verweisen auf Artikel 21 des Grundgesetzes, in dem es heißt: „Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.“ Dies sehen die Rechtsexperten bei der AfD als erfüllt an. Angehängt an das Schreiben ist eine Materialsammlung mit Social-Media-Beiträgen, Redeausschnitten und anderen öffentlichen Aussagen von AfD-Politikern, die die „verfassungsfeindlichen Umtriebe der AfD“ belegen sollen.
Ein Parteienverbot kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Das Ziel der parteiübergreifenden Gruppe, die Mitte November im Bundestag einen Antrag dafür gestellt hatte, ist es, dass das Parlament einen entsprechenden Beschluss fasst. Ob der Antrag Chancen auf eine Mehrheit hat, ist offen. Vor dem Ampel-Aus war es dabei noch Ziel, dass der Antrag noch vor der kommenden Bundestagswahl geprüft wird.