Grüner Pfeil an der Ampel: Anhalten oder dürfen Sie einfach fahren? Die Regeln sind klar. Fehler bringen ein sattes Bußgeld und Punkte in Flensburg.
Wo genau müssen Autofahrer beim Stoppschild oder beim Grünen Pfeil eigentlich anhalten? Das ist klar geregelt – und doch nicht jedem Autofahrer klar.
Ein Stoppschild besagt unmissverständlich: Halt und Vorfahrt gewähren. Das Auto muss dabei an der entsprechenden Haltelinie zum völligen Stillstand kommen. Selbst ein leichtes Rollen wäre zu viel. Gibt es keine Haltelinie, stoppen die Autos dort, wo die andere Straße zu überblicken ist.
Der Fahrer auf der Stoppstraße muss nach dem Halt die Vorfahrt gewähren und darf erst dann weiterfahren, wenn er übersehen kann, dass niemand gefährdet oder wesentlich behindert wird. An unübersichtlichen Kreuzungen kann es nötig sein, nach einer Haltelinie auch noch ein zweites Mal zu stoppen. Nämlich an der sogenannten Sichtlinie, also unmittelbar an der Kreuzungseinmündung. Ist zusätzlich noch eine Ampel im Einsatz, haben deren Lichtzeichen die höhere Priorität gegenüber dem Vorfahrt regelnden Verkehrszeichen.
Das bedeutet der Grüne Pfeil
Ähnlich verhält es sich beim Grünen Pfeil. Ist an der Ampel rechts neben dem Lichtzeichen ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht, so müssen hier bei Rot erst einmal generell alle Autofahrer an der Haltelinie anhalten.
Wer vom rechten Streifen nach rechts abbiegen will, darf nach dem Stopp weiterfahren. Dabei muss eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer natürlich ausgeschlossen sein. Besonders auf den Fußgänger-, Fahrrad- und Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtung muss geachtet werden. Auch am Grünpfeil ist ein zweiter Stopp an der Sichtlinie geboten, wenn von der Ampel aus die Straße nicht gut einsehbar ist.
Grüner Pfeil und Grünpfeil
Das Verwirrende: Es gibt zwei grüne Pfeile – das Blechschild neben der Ampel (offiziell: Grünpfeil), aber auch den leuchtenden Abbiegepfeil. Zwischen beiden gibt es einen wichtigen Unterschied.
Wenn nämlich das Lichtzeichen grün aufleuchtet, dann dürfen Sie rechts abbiegen, ohne vorher zu halten. Leuchtet der Pfeil gerade nicht, dann müssen Sie stoppen. Allerdings: Leuchtet der Pfeil, dann müssen Sie auch abbiegen.
Grüner Pfeil für Radfahrer
Nach einer Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dürfen Radfahrerinnen und Radfahrer künftig – ebenso wie Autos – einen Grünen Pfeil zum Rechtsabbiegen nutzen. Vorausgesetzt, sie sind auf einem Radfahrstreifen oder Radweg unterwegs. Zudem kann es einen gesonderten Grünen Pfeil nur für Radfahrer geben.
Diese Bußgelder drohen bei Verstößen
Bei Nichtbeachtung kann ein Bußgeld bis zu 35 Euro verhängt werden. Ein überfahrenes Stoppschild wird mit einem Verwarngeld von 10 Euro geahndet. Werden dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, sind beim Missachten des Stoppschilds sowie dem Nichthalten an der Haltelinie bei einer Rotphase 70 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig.
Rote Ampel mit Grünpfeil: Zum Einbiegen nicht den rechten Fahrstreifen benutzen | 15 Euro | ||
…dabei den Verkehr auf der per Grünpfeil freigegebenen Richtung behindern | 35 Euro | ||
Abbiegen, ohne vorher anzuhalten | 70 Euro | 1 | |
Wegen des grünen Pfeils gefährdet man den Kreuzungsverkehr | 100 Euro | 1 | |
…dadurch kommt es zu einem Unfall | 120 Euro | 1 | |
Abbieger an grünem Pfeil behindert Fahrradfahrer oder Fußgänger | 100 Euro | 1 | |
…und gefährdet sie | 150 Euro | 1 | |
…es kommt zu einem Unfall | 180 Euro | 1 |