68 Wohnungen durchsucht

Großrazzia gegen Kinderpornografie in Hessen

21.01.2026 – 18:02 UhrLesedauer: 2 Min.

Ein Kind sitzt auf dem Boden (Symbolbild): In 15 Fällen geht es um mutmaßlichen sexuellen Missbrauch von Minderjährigen. (Quelle: Annette Riedl/dpa/dpa-bilder)

Hessische Staatsanwaltschaften haben eine landesweite Aktion gegen 65 Beschuldigte durchgeführt. Dabei wurde verdächtiges Material sichergestellt.

Hessens Staatsanwaltschaften haben landesweit 68 Wohnungen und Häuser durchsuchen lassen. Die Aktion richtete sich gegen 65 Beschuldigte im Alter zwischen 14 und 72 Jahren, wie das koordinierende Landeskriminalamt (LKA) in Wiesbaden sowie die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt mitteilten. Unter den Verdächtigen befindet sich keine Frau.

Zehn Beschuldigte wurden in einer Polizeidienststelle vernommen. Bei einem vollstreckten die Beamten einen Haftbefehl. Den 65 Männern und Jungen wird überwiegend Herstellung, Besitz und Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie vorgeworfen. In 15 Fällen geht es nach den Angaben um mutmaßlichen sexuellen Missbrauch von Minderjährigen.

„Nach jetzigem Stand der Ermittlungen stehen die Beschuldigten untereinander nicht im Austausch“, hieß es von den Behörden. Polizisten stellten 405 Datenträger sicher. „Die Datenträger werden nun ausgewertet, kriminalistisch bewertet und auf weitere Ermittlungsansätze geprüft“, ergänzten LKA und Generalstaatsanwaltschaft.

Die Hausdurchsuchungen fanden vom 12. bis 16. Januar in mehreren hessischen Städten und Landkreisen statt. Betroffen waren Darmstadt, Frankfurt, Gießen, Hanau, Kassel und Wiesbaden sowie zahlreiche Landkreise. Zudem durchsuchten die Ermittler je ein Objekt in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen.

Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) teilte mit, damit werde unterstrichen, „dass es kein Nachlassen im Kampf gegen Kindesmissbrauch gibt“. Poseck ergänzte mit Blick auf Kriminalität im Internet: „Es ist notwendig, dass die IP-Adressenspeicherung, für die sich Hessen schon lange einsetzt, nun zügig auf Bundesebene kommt, damit den Ermittlern ein weiterer Ansatzpunkt zur Verfügung steht, um den sexuellen Kindesmissbrauch erheblich effektiver bekämpfen und viele weitere Fälle verhindern zu können“.

Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf zur IP-Adressenspeicherung vorgelegt. Diese dienen dazu, digitale Geräte identifizieren – ähnlich wie Autos über ihre Nummernschilder.

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