An vielen Flughäfen Großbritanniens kommen CT-Scanner zum Einsatz, die die alten Handgepäckregeln überflüssig machten. Doch nun werden sie wieder eingeführt.

Seit fast 20 Jahren gilt an Flughäfen in der EU die Regel, dass Flüssigkeiten im Handgepäck maximal 100 Milliliter fassen dürfen und in einem durchsichtigen Beutel verpackt sein müssen. Doch mit der Einführung neuer Technik ist das an einigen Flughafen obsolet geworden.

Neuartige CT-Scanner (CT steht für Computertomografie) können das Handgepäck etwa durchleuchten, ohne dass irgendetwas ausgepackt werden muss. Einige Flughäfen, die die Scanner schon nutzen, haben die starre Handgepäckregel inzwischen sogar entschärft oder ganz abgeschafft.

Doch in Großbritannien wird das nun offenbar wieder gekippt. Diverse Medien, unter anderem der „Independent“, berichten, dass Flughäfen in dem Land angewiesen worden seien, die frühere Handgepäckregel ab kommendem Samstag um Mitternacht wieder einzuführen. Das betreffe Flüssigkeiten, Gele und Aerosole, nicht aber elektronische Geräte wie Laptops, die bei den CT-Scannern ebenfalls nicht mehr extra ausgepackt werden müssen.

Der Grund für die plötzliche Umkehr sind nicht etwa Sicherheitsbedenken. Die CT-Scanner haben offenbar schlichtweg nicht den gewünschten Erfolg gebracht – ganz im Gegenteil. Eigentlich sollten sie vor allem zu kürzeren Wartezeiten führen. Doch Berichte unterschiedlicher Flughäfen zeigen, dass die Scanner eher lange Schlangen verursachten.

Laut „Independent“ identifizierten die CT-Scanner etwa ungefährliche Substanzen – wie zum Beispiel Sonnencreme – als potenziell gefährlich. Das führte wiederum dazu, dass das Gepäck manuell durchsucht werden musste, was die Wartezeiten verlängerte und zudem Personal band.

Mark Harper, Verkehrsminister von Großbritannien, sagte der BBC: „Wir haben diese Vorschrift wieder eingeführt, während gleichzeitig Aktualisierungen und Änderungen an den Scannern am Flughafen vorgenommen werden.“ Es handele sich um eine „temporäre Maßnahme“. Das Ministerium wolle zu „gegebener Zeit darlegen, wann sie wieder aufgehoben werden kann“.

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