Greta Thunberg wurde erneut zu einer Geldstrafe verurteilt. Ein Protest vor dem schwedischen Parlament hat juristische Folgen.

Greta Thunberg ist wegen ihrer Beteiligung an einer Blockadeaktion vor dem schwedischen Parlament zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Ein Stockholmer Gericht verhängte am Mittwoch eine Strafe von 6.000 schwedischen Kronen, was etwa 512 Euro entspricht, und forderte zudem 85 Euro für Schadenersatz und Zinsen.

Die Klimaaktivistin hatte sich an mehreren Tagen zusammen mit einer kleinen Gruppe von Aktivisten vor dem Haupteingang des Parlaments positioniert, um auf die Dringlichkeit von Klimaschutzmaßnahmen aufmerksam zu machen.

Die Polizei musste Thunberg am 12. und 14. März aus der Blockade tragen, nachdem sie sich geweigert hatte, den Eingangsbereich zu räumen. Trotz der Protestaktion konnten die Parlamentsmitglieder das Gebäude weiterhin über Nebeneingänge betreten. Thunberg verneinte die Vorwürfe des zivilen Ungehorsams in beiden Fällen und rechtfertigte ihre Aktionen vor Gericht mit der Begründung, es bestehe ein Klimanotstand, der zum Handeln verpflichte.

Thunbergs Verteidigung und Hintergrund

Thunberg äußerte nach der Verhandlung, dass die geltenden Gesetze eher die Rohstoffindustrie schützen würden, anstatt Menschen und den Planeten, was ihrer Ansicht nach geändert werden sollte. Diese Aussage machte sie auf dem Weg aus dem Gerichtssaal. Es ist nicht das erste Mal, dass Thunberg für ähnliche Aktionen verurteilt wurde; bereits im Juli und Oktober 2023 erhielt sie Geldstrafen für zivilen Ungehorsam bei Klimaprotesten.

Die Klimaaktivistin begann ihre öffentlichen Klimaproteste als 15-jährige Schülerin, indem sie sich freitags vor das schwedische Parlament setzte, was zur weltweiten Bewegung „Fridays for Future“ führte. Nach ihrem Schulabschluss beendete sie die Schulstreiks, beteiligt sich jedoch weiterhin regelmäßig an Klimaprotesten und anderen Demonstrationen.

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