
Winterliches Wetter
Eisglätte: Stadt hebt dieses Verbot auf
Aktualisiert am 11.01.2026 – 19:49 UhrLesedauer: 1 Min.
Tiefster Winter in Braunschweig: Die Stadt reagiert auf Glätte und Schnee – und macht bis Montag eine Ausnahme.
Schneesturm und Eisglätte: Braunschweig und der Region steht ein äußerst ungemütlicher Tag bevor. Eben darum macht die Stadt eine Ausnahme und erlaubt den Gebrauch von Streusalz.
Eigentlich ist es nicht erlaubt, heißt es im Flyer zur Räumpflicht bei Schnee und Glätte: Alle chemischen Auftaumittel seien für den privaten Einsatz verboten. Ausnahmen würden nur für Blitzeis sowie auf Treppen oder Rampen für Rollstuhlfahrer gelten. Bei besonders schwierigen Wetterlagen indes entscheide der Oberbürgermeister über eine allgemeine Freigabe zur Salzstreuung – und das hat er am Freitag getan.
So gewährt die Stadt den Bürgern das Einsetzen von Streusalz in der Zeit vom 9. bis 12. Januar (bis 22 Uhr) – und gibt Hinweise. So soll Streusalz nur dann eingesetzt werden, wenn Eisglätte auftritt. Es soll zudem sparsam verwendet werden, um die Umwelt zu schützen.
In der Regel, so schreibt die Stadt, würde Schneeräumen und Splitt für die Räum- und Streupflicht ausreichen. Diese gilt an Wochentagen von 7 bis 22 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen ab 8 Uhr bis 22 Uhr.
Radwege würden geräumt, aber nicht gesalzen. Die Stadt gibt den Ratschlag, nach Möglichkeit auf den ÖPNV umzusteigen.
Nach dem Schneesturm zum Wochenende startet die neue Woche wohl nun mit gefrierender Nässe und spiegelglatten Straßen: In der Stadt drohen also gefährliche Bedingungen, warnt der Deutsche Wetterdienst. Mehr dazu lesen Sie hier.



