Treuecoupons im Visier

Rewe muss Niederlage vor Gericht hinnehmen


Aktualisiert am 19.11.2025 – 18:14 UhrLesedauer: 1 Min.

Treuecoupons unter Beobachtung: Rewe muss bei Bonusangeboten künftig immer den Gesamtpreis nennen, sonst drohen Abmahnungen. (Quelle: IMAGO/Arnulf Hettrich)

Bonuscoupons sind zwar beliebt, aber nicht immer erlaubt. Das Landgericht Köln zwingt Rewe, Preisangaben offenzulegen. Dieses Urteil betrifft auch andere Supermarkt-Apps. Was Kunden jetzt wissen müssen.

Rabattcoupons in der Rewe-App? Nicht ohne Preisangabe. Das Landgericht Köln hat entschieden, dass der Lebensmittelhändler nicht mit Bonusangeboten für Produkte werben darf, ohne gleichzeitig den Gesamtpreis zu nennen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte geklagt und die Werbung als irreführend kritisiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

In der App konnten Kunden Bonuscoupons für bestimmte Produkte erhalten. Der Wert des Coupons wurde jedoch nicht im Zusammenhang mit dem Produktpreis angezeigt. Die Verbraucherzentrale bemängelte, dass Käufer erst im Geschäft den Preis erfahren und so keine informierte Kaufentscheidung treffen könnten. Rewe erklärte, man nehme das Urteil „zur Kenntnis“ und prüfe nun die erforderlichen Anpassungen.

Nicht nur Rewe steht unter Beobachtung. Auch Lidl, Penny, Netto und Edeka sind bereits vor Gericht gewesen. Richter entschieden, dass bei Rabattwerbung der niedrigste Preis der vergangenen 30 Tage klar ersichtlich sein muss. Der Verbraucherzentrale Bundesverband zieht nun vor den Bundesgerichtshof.

Treue-Apps sind beliebt: Laut Marktforscher NIQ nutzen 65 Prozent der deutschen Haushalte mindestens eine App. Coupons motivieren mehr als die Hälfte der Nutzer zu zusätzlichen Einkäufen. Die Preisgabe persönlicher Daten bleibt jedoch sensibel. Nur ein Drittel der Nutzer teilt freiwillig Informationen, 43 Prozent lehnen es ab. Je wertvoller ein Coupon erscheint, desto eher sind Kunden bereit, ihre Daten preiszugeben.

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