Das Urteil gegen die Neonazi-Kampfsport-Gruppe „Knockout 51“ ist erst am Montag gefallen. Nun hat der Generalbundesanwalt Revision eingelegt.

Das Urteil im „Knockout 51“-Prozess durch das Oberlandesgericht Jena wird vorerst nicht rechtskräftig. Der Generalbundesanwalt hat Revision eingelegt. Die genaue Begründung für dieses Vorgehen steht noch aus, dürfte aber damit zusammenhängen, dass ungeklärt blieb, ob die Neonazi-Gruppe eine terroristische Vereinigung ist.

Vier Thüringer wurden vom Oberlandesgericht Jena am Montag zu Haftstrafen verurteilt. Dabei ging es um ihre Zugehörigkeit und Gründung der rechtsextremen Kampfsport-Gruppe „Knockout 51“, die nachweislich verschiedene Gewalttaten begangen und teils gegen das Waffengesetz verstoßen hat.

Drei der Angeklagten sollen nach dem aktuellen Urteil zwischen zwei Jahren und zwei Monaten sowie drei Jahren und zehn Monaten ins Gefängnis gehen. Ein vierter erhielt eine Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Mehr dazu lesen Sie hier.

In den Augen des Generalbundesanwalts hätten die Urteile jedoch deutlich härter ausfallen müssen: In seinen Plädoyers forderte er Strafen zwischen vier Jahren und drei Monaten bis hin zu sieben Jahren Haft für die Angeklagten. Dabei berief sich der Generalbundesanwalt auf die Einschätzung, dass „Knockout 51“ nicht nur eine kriminelle, sondern ab einem gewissen Zeitpunkt auch eine terroristische Vereinigung sei – eine Auffassung, der das Gericht jedoch nicht folgte.

Der Thüringer Verfassungsschutzbericht 2022 beschreibt „Knockout 51“ als „gewaltbereite, neonazistische Vereinigungen mit demokratiefeindlichen Zielsetzungen“. Details zur Begründung dieses Schrittes sind bislang nicht bekannt und hängen von der schriftlichen Urteilsbegründung ab, die bisher nicht vorgelegt wurde.

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