Ein Restaurant an der Ostsee wirbt mit einer rassistischen Werbetafel. Die Gastronomin steht in der Kritik. Doch sie will sich nichts gefallen lassen.

Mit der Sprache ist das so eine Sache. Sie kann verführen. Sie kann aber auch verletzen. Eine Gastronomin auf der Ostseeinsel Rügen will potenzielle Besucher mit einem Werbeschild zum Besuch ihres Restaurants animieren, indem bestimmte Bevölkerungsgruppen diskriminiert werden. Das Gasthaus „Oma’s Küche und Quartier“ in Binz hat ein Schild vor das Lokal gehängt, auf dem steht: „Omas Zigeunerschnitzel mit Bratkartoffeln … danach gibt es einen Negerkuss“. Garniert wird das Ganze mit einem Smiley.

Das soll wohl ironisch gemeint sein, löst aber nicht bei allen Passanten ein Lächeln aus. So schreibt ein empörter Urlauber der lokalen „Ostsee-Zeitung“: „Es ist wohl unschwer zu erkennen, dass mit diesem Schild, das öffentlich sichtbar zu Werbezwecken ausgestellt ist, eine bestimmte Gesinnung zum Ausdruck gebracht wird. Eine Gesinnung, die sich den aktuellen Diskussionen über eine rassismusfreie, würdige Sprache widersetzt“. Auch andere Bürger regten sich auf, in sozialen Medien wurde das Plakat zum Teil scharf verurteilt. Es gab allerdings auch zustimmende Kommentare.

Die Betreiberin des Restaurants versteht die Aufregung nicht. „‚Zigeunerschnitzel‘ und ‚Negerkuss‘ sind legitimierte Worte“, sagte Sigrun Gonischur der „Ostsee-Zeitung“ (OZ). Sie sieht daher auch keinen Grund, das Schild abzunehmen. Die Antidiskriminierungsstelle der Bundesregierung sieht den Gebrauch des Wortes „Zigeunerschnitzel“ als eindeutig diskriminierend an. Demnach handle es sich um eine „abwertende Fremdbezeichnung, mit der Sinti und Roma ausgegrenzt werden“.

Auch das Wort „Negerkuss“ wird seit Längerem als Herabwürdigung schwarzer Menschen verstanden, sogar der Duden stuft es als „diskriminierend“ ein. „Es ist sowohl diskriminierend als auch rassistisch, das Wort ‚Negerkuss‘ zu verwenden. Aufgrund des N-Wortes werden Menschen mit dunkler Hautfarbe abgewertet“, sagte Silke Dorn vom Jugendmigrationsdienst der Arbeiterwohlfahrt (Awo) in Bergen auf Rügen der „OZ“. „Diese Wörter bringen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit zum Ausdruck“

Die von Gastronomin Gonischur behauptete Legitimation, also die berechtigte Verwendung des Wortes, scheint fragwürdig. Zumal der „Negerkuss“, wie die „Bild“-Zeitung berichtet, gar nicht auf der Karte des Restaurants steht. Handelt es sich also um eine bewusste Provokation, um ein bestimmtes Publikum anzuziehen? Aufgrund zahlreicher Beschwerden sei bereits die Polizei zu Gast gewesen in „Oma’s Küche“, doch es sei bei einem Gespräch mit den Ordnungsbehörden geblieben, sagte die Restaurant-Betreiberin der „OZ“. Die Verwendung der Worte ist in Deutschland nicht strafbar.

Sogar Gonischurs Partner habe sie schon aufgefordert, das Schild abzuhängen. Doch die 68-Jährige will sich nichts vorschreiben lassen, „was sie zu tun und zu lassen“ habe. „Wir haben eine eigene Sicht auf die Dinge“, sagte sie. Vor einiger Zeit hatte das Lokal schon einmal die Aufmerksamkeit auf sich gezogen, als es eine Adults-Only-Regelung („Nur für Erwachsene“) einführte. Demnach durften nach 17 Uhr keine Kinder unter 14 Jahren mehr das Restaurant betreten.

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