Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat und kann für ein Jahr ins Gefängnis führen. Gilt das bereits, wenn man mal den Führerschein vergisst?

Führerschein und Fahrerlaubnis – die beiden werden häufig verwechselt. Und beide braucht man, wenn man sich hinters Steuer setzen will. Allerdings: Wenn der Führerschein fehlt, wird es zwar unangenehm. Aber das ist nichts im Vergleich zu einer fehlenden Fahrerlaubnis.

Was droht, wenn ich den Führerschein vergessen habe?

Sie haben Ihren Führerschein irgendwo vergessen? Dann haben Sie Glück gehabt. Sie müssen nur mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen.

Führerschein vergessen – ist das schon Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Ohne Führerschein droht Ihnen eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine hohe Geldstrafe (zwischen 5 und 360 Tagessätzen). Außerdem können die Behörden Ihr Fahrzeug beschlagnahmen. Außerdem kann eine Sperrfrist verhängt werden, während der Sie keinen Führerschein beantragen oder erwerben dürfen.

Führerschein wurde gestohlen – was tun?

Anders sieht es aus, wenn der Führerschein gestohlen wurde. In diesem Fall müssen Sie den Verlust unverzüglich bei einer Polizeidienststelle anzeigen. Dort erhalten Sie eine Diebstahlsbescheinigung, mit der Sie bei der Führerscheinstelle einen neuen Führerschein beantragen können. Die Kosten betragen etwa 35 bis 40 Euro. Die Wartezeit beträgt bis zu sechs Wochen. Bei Expresszustellung (15 bis 35 Euro Aufpreis) erhalten Sie den Ersatzführerschein nach etwa zwei Tagen.

Führerschein verloren – was tun?

Wer seinen Führerschein verloren hat, kann bei der Führerscheinstelle seines Wohnortes ein neues Dokument beantragen. In den meisten Fällen ist dafür eine eidesstattliche Versicherung erforderlich, dass der Führerschein tatsächlich verloren gegangen ist. Diese Versicherung können Sie direkt bei der Führerscheinstelle abgeben.

Übergangsführerschein

Während der Wartezeit können Sie mit einem Übergangsführerschein weiterhin Auto fahren. Sie erhalten ihn sofort, wenn Sie einen neuen Führerschein beantragen. Die Kosten liegen bei etwa zehn Euro.

Die Kosten im Überblick

Dokument Kosten
Ersatzführerschein Etwa 40 Euro
Vorläufiger Führerschein Etwa 10 Euro zusätzlich zu den Kosten des Ersatzführerscheins
Express-Fahrausweis Etwa 10 Euro zusätzlich zu den Kosten des Ersatzführerscheins
Eidesstattliche Versicherung Etwa 30 Euro zusätzlich zu den Kosten des Ersatzführerscheins
Befreiung von der Führerscheinmitführpflicht 10 bis 18 Euro zusätzlich zu den Kosten des Ersatzführerscheins
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