Fahrerlaubnis und Führerschein – im Alltag werden die Begriffe oft verwechselt. Dabei gibt es einen wichtigen Unterschied, den Autofahrer kennen sollten.

Viele Menschen glauben, dass Führerschein und Fahrerlaubnis dasselbe sind. Das ist jedoch ein weit verbreiteter Irrtum. Tatsächlich gibt es einen wichtigen Unterschied zwischen diesen beiden Begriffen, der in bestimmten Situationen von großer Bedeutung sein kann.

Die Fahrerlaubnis ist die staatliche Erlaubnis, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Der Führerschein hingegen ist das Dokument, das diese Berechtigung nachweist. Juristisch korrekt müsste es also heißen: Man erwirbt die Fahrerlaubnis und erhält als Nachweis den Führerschein.

Ein Beispiel verdeutlicht den Unterschied: Bei einem Fahrverbot müssen Sie Ihren Führerschein abgeben. Nach Ablauf des Fahrverbots erhalten Sie ihn zurück und dürfen wieder fahren. Bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis verliert man dagegen die staatliche Erlaubnis und muss sie – oft nach einer Sperrfrist und einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) – neu beantragen.

Selbst das Radfahren kann Ihnen verboten werden, obwohl Sie dafür keinen Führerschein brauchen. Wenn Sie alkoholisiert auf dem Fahrrad erwischt werden, kann dies zu einem Fahrverbot führen. Bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr kann die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU anordnen. Ein negatives Gutachten oder die Weigerung, sich einem Gutachten zu unterziehen, kann ebenfalls zu einem Fahrverbot führen.

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