Seit Anfang 2024 ist das Bamf für die freiwillige Ausreise abgelehnter Asylbewerber verantwortlich. Das Bundesamt scheint allerdings mit neuem Aufgabenfeld überfordert zu sein.

Etwa 2.000 abgelehnte Asylbewerber konnten im ersten Halbjahr 2024 nicht ausreisen – obwohl sie es wollten. Einer Vorabmeldung des „Spiegels“ zufolge liege das Problem darin, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) die Anträge der Asylbewerber nicht bearbeite.

Bis zum Ende des vergangenen Jahres wurde das Programm zur freiwilligen Ausreise für abgelehnte Asylbewerber noch von der UNO-Organisation IOM für Bund und Länder geleitet. Damals verließen innerhalb des Jahres 10.762 Migranten, deren Asylanträge abgelehnt worden waren, die Bundesrepublik freiwillig. Gefördert werden die Ausreisenden mit bezahlten Flügen und bis zu 1.000 Euro Starthilfe im Heimatland.

Jetzt, wo die Aufgabe dem Bamf obliegt, ist dieses offenbar überfordert. Anstatt zwei bis sechs Wochen, dauere eine Entscheidung nun acht bis 15 Wochen an, wie die Behörde mitteilte. Die Verantwortung dafür weist das Bamf aber von sich. Man habe „frühzeitig über das Beschaffungsamt des Bundes eine Ausschreibung“ für Dienstleistungen im Kontext der freiwilligen Ausreise abgelehnter Asylbewerber veranlasst. Die Umsetzung verzögerte sich jedoch wegen der „Haushaltssperre im 4. Quartal 2023“, hieß es. Zudem sei das Vergabeverfahren „durchaus komplex“ gewesen.

Auch die Finanzierungsfrage ist mangelhaft geklärt. Einige Bundesländer wie Sachsen-Anhalt, Hessen oder Niedersachsen zahlen die Förderhilfe bislang noch aus den eigenen Etats. Eine freiwillige Ausreise mit Landesmitteln sei immer noch wirtschaftlicher als ein weiterer Verbleib der Personen im Bundesgebiet, hieß es aus dem Innenministerium Sachsen-Anhalt.

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