Härtere Strafen, weniger Vermögen
Das bedeutet die Bürgergeld-Verschärfung für Betroffene
Aktualisiert am 06.11.2025 – 09:07 UhrLesedauer: 3 Min.

Die Bundesregierung hat sich auf strengere Regeln für Bürgergeldempfänger geeinigt. Was sich genau bei Sanktionen, Vermögen und Wohnkosten ändern soll.
Lange haben Union und SPD miteinander gerungen, doch seit der Einigung im Koalitionsausschuss ist klar: Das Bürgergeld wird verschärft – und umbenannt. Es soll bald nur noch unter seiner offiziellen Bezeichnung laufen: „Grundsicherung für Arbeitssuchende.“ Wir erklären, was sich außerdem für die rund 5,5 Millionen Empfänger ändert.
Künftig sollen strengere Sanktionen greifen, wenn Bezieher der neuen Grundsicherung gegen die Vorgaben der Jobcenter verstoßen. Das gilt etwa, wenn sie Termine versäumen oder eine angebotene Arbeit ablehnen.
Wer einen ersten Termin im Jobcenter nicht wahrnimmt, erhält zunächst eine zweite Einladung. Bleibt auch dieser Termin ungenutzt, wird die monatliche Auszahlung um 30 Prozent gekürzt. Erscheint die Person auch zum dritten Termin nicht, werden die Leistungen vollständig gestrichen. Wer zudem im Folgemonat erneut fernbleibt, verliert sämtliche Zahlungen, einschließlich der Unterstützung für Unterkunft und Heizung.
„Wer nicht mitmacht, wird es schwer haben“, sagte Arbeitsminister Bärbel Bas (SPD). „Wir verschärfen die Sanktionen bis an die Grenze dessen, was verfassungsrechtlich zulässig ist.“
Nein. Härtefälle sollen berücksichtigt werden. Laut Bas bedeutet das, „dass psychisch kranke Menschen oder Menschen, die schwere andere gesundheitliche Hemmnisse haben“, nicht automatisch in der gleichen Weise sanktioniert werden.
Auch das Vermögen der Betroffenen soll weniger geschont werden. Es soll an die Lebensleistung geknüpft werden, Karenzzeiten sollen wegfallen. Das bedeutet, dass es keinen einheitlichen Betrag mehr geben wird, ab dem Vermögen auf die Grundsicherung für Arbeitssuchende angerechnet wird, sondern dass der Betrag je nach Alter unterschiedlich hoch ausfällt. Die Regeln gelten zudem direkt ab Beginn der Leistungen.
Das neue System sieht folgende Vermögensfreibeträge vor:
Bisher dürfen Menschen, die zum ersten Mal Bürgergeld beziehen, innerhalb des ersten Jahres bis zu 40.000 Euro an Vermögen besitzen, ohne dass der Staat darauf zugreifen kann. Zum Vermögen zählen etwa Bargeld, Sparguthaben, Wertpapiere wie ETFs und Kapitallebensversicherungen. Für jede weitere Person im Haushalt sind zusätzlich 15.000 Euro geschützt. Außerdem wird nicht geprüft, ob die Bürgergeldempfänger in einer unangemessen teuren Wohnung leben. Das Jobcenter übernimmt während dieser Karenzzeit stets die tatsächlichen Wohnkosten.
Erst nach einem Jahr Bürgergeldbezug prüft es, ob die Wohnkosten angemessen sind, und streicht dann gegebenenfalls Leistungen oder fordert die Empfänger zu einem Umzug auf. Diese Mietgrenzen gelten derzeit für Bürgergeldempfänger. Zudem sinkt der Vermögensfreibetrag auf 15.000 Euro pro Person.