Sie beziehen Bürgergeld

Gold im Koffer: Flughafen-Zoll nimmt Frauen ins Visier

20.12.2024 – 17:54 UhrLesedauer: 2 Min.

Ein Schild weist auf einen Zoll-Schalter hin (Archivbild): Zwei Frauen sind am Hamburger Flughafen mit besonders viel Goldschmuck erwischt worden. (Quelle: IMAGO / Nikito)

Am Hamburger Flughafen hat der Zoll Goldschmuck im Wert von 30.000 Euro sichergestellt – bei zwei Frauen, die Bürgergeld beziehen. Der Vorwurf: Steuerhinterziehung.

Der Zoll am Hamburger Flughafen hat bei zwei Frauen Goldschmuck im Gesamtwert von rund 30.000 Euro entdeckt. Beide Frauen beziehen Bürgergeld und stehen unter Verdacht, Einfuhrabgaben hinterzogen zu haben.

Am 10. Dezember kontrollierten Zöllner eine aus der Türkei eingereiste Frau. In ihrer Handtasche fanden sie zuerst zwei in Plastik verpackte Goldarmbänder. Obwohl im Handgepäck Rechnungen für Gold- und Diamantringe entdeckt wurden, bestritt die Frau, weiteren Schmuck dabeizuhaben. Erst durch eine körperliche Durchsuchung kamen sieben Schmuckstücke im Wert von rund 17.000 Euro ans Licht.

Die Frau erklärte, sie sei arbeitssuchend und erhalte Bürgergeld. Die fälligen Einfuhrabgaben in Höhe von 3.700 Euro zahlte sie noch vor Ort, sagte Maurice Douce, Pressesprecher des Hauptzollamtes Itzehoe.

Am 17. Dezember stoppte der Zoll eine Frau, die aus dem Iran nach Hamburg eingereist war. Sie trug eine Goldkette, zwei Ohrringe und zehn Armreife im Wert von 13.000 Euro bei sich. Auf Nachfrage gab sie an, der Schmuck sei ein Geschenk ihres Sohnes aus einer Reise vor fünf Jahren. Auch sie steht laut eigenen Angaben im Bürgergeldbezug.

„Auch wenn Schmuck auf einer vergangenen Reise erworben und verschenkt wurde, sind die Reisenden nicht von der Anmeldepflicht entbunden“, sagte Douce. Ohne die Entrichtung der Einfuhrabgaben gelte der Schmuck weiterhin als ‚Nichtunionsware‘. Die Abgaben in Höhe von 2.900 Euro zahlte die Frau vor Ort.

In beiden Fällen laufen nun Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung. Der Zoll hat die Ergebnisse an die zuständigen Sozialleistungsträger weitergeleitet. Diese prüfen, ob die Frauen weiterhin Anspruch auf Bürgergeld haben. Für Steuerhinterziehung drohen laut Gesetz Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen.

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