Berufung der Staatsanwaltschaft

Sterbenden fotografiert – Gerichtsprozess

28.11.2024 – 09:55 UhrLesedauer: 1 Min.

Schwerer Motorradunfall (Symbolbild): Eine Frau fotografierte einen sterbenden Zweiradfahrer. (Quelle: Roland Halkasch)

Eine Frau fotografiert einen Sterbenden, nun muss sie sich erneut vor Gericht verantworten. Zuvor war sie lediglich zu Bewährung verurteilt worden.

Eine Autofahrerin fotografiert einen sterbenden Motorradfahrer und schickt das Bild an ihren Chef. Danach fährt sie weiter. Nun muss sie sich erneut in Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) vor Gericht verantworten.

Am Donnerstag geht der Prozess am Amtsgericht weiter. Die Frau war zunächst zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Das Verhalten der Angeklagten hatte im Juli 2022 für bundesweite Schlagzeilen gesorgt. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre und vier Monate Haft ohne Bewährung gefordert und war in Berufung gegangen. Die Frau soll durch ein illegales Wendemanöver den Unfall verursacht haben.

Damals kam ein 60-jähriger Motorradfahrer bei einem Ausweichmanöver ins Rutschen und prallte gegen eine Baumumzäunung, wodurch er starb. Die Angeklagte hatte erklärt, den Unfall nicht mit ihrem Wendemanöver in Verbindung gebracht zu haben, da es keine Kollision mit ihrem Wagen gegeben habe. Sie gestand jedoch, den verunglückten Motorradfahrer fotografiert und das Foto an ihren Chef geschickt zu haben.

Das Amtsgericht hatte die Frau wegen fahrlässiger Tötung und Verletzung der Persönlichkeitsrechte verurteilt, sie jedoch vom Vorwurf der Unfallflucht freigesprochen. Ein Gutachten ergab zudem, dass der Motorradfahrer deutlich schneller als erlaubt gefahren war.

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