Prozess beginnt
Frau sticht Mann nieder – nach Heiratsantrag
Aktualisiert am 14.11.2025 – 12:05 UhrLesedauer: 2 Min.
Nach der Rückkehr von einer Hochzeitsfeier fängt ein Paar an zu streiten. Kurz darauf ist der Mann tot – obwohl die beiden wenige Stunden zuvor noch ihre eigene Hochzeit geplant haben.
Am Landgericht Passau läuft seit Donnerstag der Prozess gegen eine 26-jährige Frau. Ihr wird der Totschlag ihres Partners vorgeworfen. Sie soll am 1. Juni ihren 24-jährigen Verlobten mit einem Messer niedergestochen haben – wenige Stunden, nachdem er ihr einen Heiratsantrag gemacht hatte.
Laut Anklage kam es zu der Tat, nachdem die beiden von einer Hochzeitsfeier zurückgekehrt waren. Bei der Feier soll die 26-Jährige den Brautstrauß gefangen haben. Anschließend habe der 24-Jährige ihr einen Heiratsantrag gemacht – den sie angenommen habe.
Zum Auftakt des Prozesses ließ die Angeklagte über ihren Verteidiger erklären, sie sei in der Beziehung mehrfach Opfer von Gewalt geworden. So sei sie während der Schwangerschaft und nach der Geburt des gemeinsamen Kindes im Jahr 2024 vergewaltigt worden. Auch in der Tatnacht habe ihr Partner sie bedrängt.
Laut Anklage soll es am 1. Juni in der gemeinsamen Wohnung des Paares nach ihrer Rückkehr von der Hochzeit zu einem lautstarken Streit gekommen sein. Dieser sei eskaliert. Unter anderem soll eine Schublade mit Besteck zu Boden gefallen sein.
In dieser Situation habe die Frau zu einem Messer gegriffen und es ihrem Partner in die Brust gerammt. Er starb noch am Tatort. „Sie nahm es in Kauf, dass er tödlich verletzt wird“, zitiert die „Bild“-Zeitung aus der Anklageschrift gegen die 26-Jährige.
Laut der Zeitung erklärte die Frau den Sanitätern noch am Tatabend, dass es sich um einen Unfall handelte. „Ich habe die Spülmaschine ausgeräumt, da ist er mir ins Messer reingelaufen.“ Beim Prozess habe die Verteidigung dann von Notwehr gesprochen.
Nachbarn riefen in der Tatnacht den Notarzt. Ein vor Gericht abgespielter Notrufmitschnitt dokumentiert, wie die Frau unter anderem „Helft ihm“ rief. Ihren Angaben zufolge sei sie „tief erschüttert“ über den Tod ihres Partners. In einer Verhandlungspause brach sie in Tränen aus.
Ein Urteil könnte in etwa vier Wochen fallen. Die Angeklagte ist deutsche Staatsangehörige. Es gilt die Unschuldsvermutung.














