Bildung ist immer gut, aber kennen Sie die Unterschiede zwischen Fort- und Weiterbildung? Falls nicht, klären wir jetzt auf.
Die Ausbildung oder das Studium sind Ihre Grundlagen für den späteren Beruf. Ohne Ausbildung sind die Chancen im Job deutlich schlechter. Um sich weiterzuentwickeln, stehen Maßnahmen wie Fort- und Weiterbildung zur Verfügung. Die beiden Begriffe werden gern synonym genutzt, aber ist das wirklich korrekt? Wir haben die Antwort.
Entscheiden Sie sich für eine Weiterbildung, sind Sie thematisch völlig frei. Das Ziel ist es, zusätzliche Qualifikationen zu erarbeiten. Diese können auf Ihrem bisherigen Beruf basieren, aber auch völlig themenfremd sein. Sie erhalten nach erfolgreicher Teilnahme ein Zeugnis oder Zertifikat, viele Weiterbildungen enden mit einer Prüfung. Das Ziel der Maßnahme ist es, Ihr Qualifikationsprofil zu optimieren, um auf dem Arbeitsmarkt relevant zu bleiben.
Manchmal verändern sich Dinge, plötzlich sind da Technologien wie Künstliche Intelligenz und Sie möchten am Ball bleiben. In diesem Fall ist eine berufliche Weiterbildung sinnvoll, um den Kenntnisstand zu aktualisieren. Es gibt eine groß Anzahl staatlich anerkannter Weiterbildungen, die über Fernuniversitäten oder Einrichtungen wie die IHK durchgeführt werden.
Eine Fortbildung setzt einschlägige Berufserfahrungen in einem bestimmten Bereich voraus. Das Berufsbildungsgesetz definiert den Begriff genau. Ziel der Maßnahme ist es, Ihre beruflichen Optionen anzupassen, zu erweitern oder zu sichern. Die Fortbildung findet immer passend zu Ihrem Beruf statt, beispielsweise um die Qualifikation für eine Beförderung zu erreichen. Es existieren vier Formen der Fortbildung:
Wenn Sie Ihren Arbeitgeber um ein Zwischenzeugnis bitten, sind hier auch berufliche Fortbildungen aufgeführt. Sie sichern sich durch die Teilnahme an Fortbildungen Wissen, das Sie im Beruf auf dem neuesten Stand hält.
Beides klingt ähnlich und doch gibt es zwischen Fort- und Weiterbildung klare Unterschiede. Der Hauptunterschied besteht darin, dass Sie im Rahmen einer Fortbildung konkretes Wissen für Ihren aktuellen Job erlernen. Jede Fortbildung basiert dabei auf dem Berufsbildungsgesetz.
Bei mehrstündigen Fortbildungen haben Sie ein Recht auf Pausen, denn die Maßnahmenzeit gilt als Arbeitszeit. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Ihr Arbeitgeber die Fortbildung angeordnet hat. Dazu hat er das Recht und Sie unter Umständen die Pflicht zur Teilnahme.
Die Weiterbildung ist unabhängig vom Arbeitgeber und steht Ihnen auch ohne Job zur Verfügung. Zeiten der Arbeitslosigkeit können Sie nutzen, um Ihr Berufsprofil zu schärfen und neue Qualifikationen zu erlernen. Die Kosten für Ihre Weiterbildung tragen Sie in der Regel selbst.
Sind Sie angestellt und nutzt die Weiterbildung Ihrem Beruf, sprechen Sie mit dem Arbeitgeber. Manche Unternehmen erklären sich bereit, Weiterbildungen finanziell zu fördern.