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Weltweit

EU-Politik. Pharma- und Kosmetikindustrie zahlen für Abwasseraufbereitung

wochentlich.deBy wochentlich.de30 Januar 2024Keine Kommentare3 Mins Read
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EU-Politik.  Pharma- und Kosmetikindustrie zahlen für Abwasseraufbereitung
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Das Verursacherprinzip verpflichtet Schlüsselindustrien, die Verantwortung für die Verbreitung von Mikroschadstoffen zu übernehmen.

Die Pharma- und Kosmetikindustrie muss laut einer am 29. Januar in Brüssel erzielten interinstitutionellen Vereinbarung mindestens 80 % der Kosten tragen, die mit der Reinigung schädlicher Substanzen, die sie in das städtische Abwasser einleiten, verbunden sind.

Die beiden Branchen seien gemeinsam für 92 % der toxischen Belastung im Abwasser verantwortlich, betonte die Europäische Kommission bei der Veröffentlichung ihres Gesetzesvorschlags im Oktober 2022.

Der neue EU-Gesetzentwurf zur städtischen Abwasserbehandlung werde die Abwasserbehandlung „völlig revolutionieren“, da erstmals das Verursacherprinzip – die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) – gelten werde, sagte Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius. Dies bedeutet, dass umweltverschmutzende Industrien die Kosten für eine zusätzliche Behandlung, die sogenannte Quartärbehandlung, zur Entfernung von Mikroverunreinigungen aus städtischem Abwasser tragen werden.

Bis 2045 müssen die EU-Länder die Anwendung der Quartärbehandlung in größeren Anlagen garantieren, die Gemeinden mit 150.000 oder mehr Menschen versorgen, wobei Zwischenziele für 2033 und 2039 festgelegt sind, heißt es in der neuen Vereinbarung.

„Sie (die Vereinbarung) ebnet den Weg für die Festlegung höchster Standards für die Behandlung städtischen Abwassers und deren Überwachung, damit keine schädlichen Substanzen wie Mikroplastik oder PFAS in die Umwelt gelangen“, sagte Alain Maron, Umweltminister der Region Brüssel .

Die „mindestens 80 %“ der Kosten, die von umweltverschmutzenden Industrien gedeckt werden, werden „durch nationale Finanzierung ergänzt“, um negative Auswirkungen auf die Verfügbarkeit, Erschwinglichkeit und Zugänglichkeit von Arzneimitteln zu vermeiden, heißt es in dem vereinbarten Text.

„Jeder Mitgliedsstaat kann entscheiden, wie viel die EPR ab 80 % abdeckt, und kann auch entscheiden, wie der Rest abgedeckt wird – Wassertarife, Steuern, nationale Fonds oder anderes“, sagte ein EU-Diplomat gegenüber Euronews nach der Vereinbarung.

Der MdEP-Berichterstatter Nils Torvalds (Finnland/Renew) begrüßte das Ergebnis als ein Gleichgewicht zwischen den Positionen des Parlaments und des Rates, die ursprünglich „bezüglich der EPR weit auseinander“ lagen.

Der finnische Gesetzgeber sagte, das Parlament habe größere Besorgnis über die Auswirkungen der Kosten der Wasseraufbereitung, insbesondere auf den Pharmasektor, geäußert, da befürchtet werde, dass dies zu höheren Preisen für Medikamente, insbesondere für Generika, führen könnte.

„Der heute gefundene Kompromiss, der einen Mindestschwellenwert für die Beiträge der Industrie auf 80 % festlegt, ist ein ausgewogenes Ergebnis, das sicherstellt, dass die Mitgliedstaaten auf die möglichen Auswirkungen auf Produkte achten müssen, die für die öffentliche Gesundheit wichtig sind“, so Torvalds sagte Euronews.

Der Europäische Verband der pharmazeutischen Industrie und Verbände (EFPIA) sagte, der Sektor sei „bereit, seinen gerechten Teil der Verantwortung zu übernehmen“, stellte jedoch fest, dass der Vorschlag die „Auswirkungen auf die Zugänglichkeit und Verfügbarkeit von Arzneimitteln“ nicht berücksichtige.

„Wir betonen die Notwendigkeit, ein risikobasiertes und diskriminierungsfreies EPR-System einzurichten, um die Modernisierung städtischer Kläranlagen zu finanzieren, die eine wirksame Entfernung von Mikroschadstoffen ermöglichen wird“, sagte ein EFPIA-Sprecher gegenüber Euronews und wies darauf hin, dass man den endgültigen Text noch nicht gelesen habe vereinbart.

Adrian van den Hoven, Generaldirektor von Medicines for Europe, einem in Brüssel ansässigen Verband, der Generika vertritt, stellte daraufhin die Logik der EU-Gesetzgeber in Frage und erklärte gegenüber Euronews, dass „die Erhebung einer EPR-Gebühr auf Arzneimittel“ sich letztendlich „umso wirtschaftlicher“ auswirken werde gefährdete Teilpopulationen“.

Parlament und Rat müssen dem Abkommen förmlich zustimmen, bevor es in Kraft tritt.

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