Ziel der europäischen Gebäudeleistungsrichtlinie ist es, detaillierte Einzelheiten zur Dekarbonisierung des Gebäudebestands bereitzustellen und damit eine Säule des europäischen Grünen Deals abzuschließen.
Mindestens 16 % der leistungsschwächsten Nichtwohngebäude der EU-Länder sollen bis 2030 und 26 % bis 2033 renoviert werden, da der Gesetzgeber heute (12. März) ein Gesetz zur Eindämmung schlechter Energieeffizienz und Reduzierung des Energieverbrauchs in EU-Gebäuden unterstützt hat Plenarabstimmung des Europäischen Parlaments (EP) in Straßburg.
Die von der EU-Exekutive im Dezember 2021 vorgeschlagene Überarbeitung der Europäischen Richtlinie über energieeffiziente Gebäude (EPBD) soll den Gebäudebestand Europas bis 2050 modernisieren, indem Mindeststandards für die Energieeffizienz im Nichtwohnbereich, wie Bürogebäude, Schulen usw., festgelegt werden Krankenhäuser.
Diese Standards werden von den Mitgliedstaaten festgelegt und müssen Gebäude berücksichtigen, deren maximaler Energieverbrauch einen festgelegten Schwellenwert überschreitet, so der endgültige vereinbarte Text.
Mehr als 220 Millionen Gebäude, die etwa 85 % des Nichtwohngebäudebestands in der EU ausmachen, wurden vor 2001 gebaut und werden laut EU-Daten voraussichtlich auch im Jahr 2050 bestehen bleiben.
Trotz des Widerstands seitens der Fraktion der Europäischen Volkspartei und Italiens war der EP-Abgeordnete Ciarán Cuffe (Irland/Grüne), der die Fraktion im Parlament leitete, „zufrieden mit der Leistung“, die nach einer Abstimmung im Plenum heute 370 Ja-Stimmen und 199 Nein-Stimmen erhielt.
„Diese Richtlinie wird öffentliche und private Gelder freigeben und sie für Renovierungen bereitstellen … Es stehen viele EU-Gelder zur Finanzierung von Renovierungen bereit, und die Mitgliedsstaaten sind tatsächlich verpflichtet, EU-Gelder in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass ihre nationalen Pläne ausreichend finanziert sind.“ “, sagte Cuffe nach der Abstimmung.
„Nach zwei Jahren haben wir eine ausgewogene und praktische Vereinbarung, die die Erschwinglichkeit der europäischen Renovierungswelle erhöht“, sagte Europaabgeordneter Seán Kelly (Irland/EVP), der auch für die Ausarbeitung des Gesetzentwurfs verantwortlich war.
Neben der Altbausanierung müssen die Mitgliedsstaaten von 2026 bis 2030 auch bei Nichtwohngebäuden Maßnahmen ergreifen, um Dächer schrittweise mit Solaranlagen auszustatten. Sie müssen auch Solaranlagen in Wohngebäuden in Betracht ziehen und sicherstellen, dass genügend Arbeitskräfte zur Verfügung stehen und dafür entsprechend ausgebildet sind.
Guglielmo Cioni, Präsident von Solar Heat Europe, sagte, Solarthermie sei bereits auf mehr als 10 Millionen Dächern in Europa vorhanden und zeigte sich zuversichtlich, dass das Solarmandat im Rahmen der EPBD „als Katalysator für eine Verdreifachung des Einsatzes fungieren“ werde.
Bei Wohngebäuden müssen die nationalen Regierungen den Energieverbrauch bis 2030 um 16 % und bis 2035 um 20 bis 22 % senken. EU-Länder, die seit 2020 Renovierungen durchgeführt haben, können diese laut Text auf dieses Ziel anrechnen.
Alle neuen Wohngebäude müssen ab 2030 nach dem Zero-Emission-Building-Standard (ZEB) gebaut werden. Sogenannte ZEBs dürfen vor Ort keine Emissionen verursachen und müssen mit sehr geringem Energieaufwand betrieben werden, beispielsweise durch Solaranlagen auf dem Dach. Für öffentliche Gebäude gilt dieser Standard ab 2028.
Der Gesetzgeber einigte sich außerdem auf ein voraussichtliches Ausstiegsdatum 2040 für fossile Brennstoffe beim Heizen und Kühlen. Die größte Änderung wird das Ende aller Subventionen für Einzelkessel bis 2025 sein. Die nationalen Regierungen werden Anreize bieten, um den Umstieg von Heiz- und Kühlsystemen mit fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energien zu fördern.
„Die Aufnahme eines Ausstiegsdatums für die öffentliche Förderung und Nutzung vermittelt eine klare Botschaft: Die fossile Heizung ist auf dem Weg nach draußen. Die Kommission und unsere Regierungen müssen ihre Ambitionen weiter erhöhen und die Energiekosten und die Klimaauswirkungen senken“, sagte Davide Sabbadin, amtierender politischer Manager beim Europäischen Umweltbüro.
Gebäude verursachen 36 % der CO2-Emissionen der EU und sind für etwa 40 % des Energieverbrauchs verantwortlich, während fast drei von vier Gebäuden in Europa laut EU-Daten energieineffizient sind.
Die heute vereinbarte EPBD ist eine Aktualisierung eines bestehenden EU-Gesetzes, das neue EU-weite Maßnahmen einführt, die darauf abzielen, bis 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen, wie im europäischen Grünen Deal der EU festgelegt. Der Ansatz enthält jedoch mehrere Flexibilitäten und Ausnahmen, die von den EU-Ländern verlangen, die für die Befreiung verwendeten Kriterien in ihren nationalen Renovierungsplänen offenzulegen, die bis Ende 2025 abgeschlossen sein müssen.
Eva Brardinelli, Koordinatorin für Gebäudepolitik bei der NGO Climate Action Network (CAN) Europe, sagte, die heutige Abstimmung werde es dem Sektor ermöglichen, Treibhausgasemissionen zu senken, Energieeinsparungen zu ermöglichen und leistungsfähigere Gebäude zu schaffen.
„Die Verabschiedung der EPBD im Plenum ist ein Zeichen dafür, dass sich die Politiker trotz eines anspruchsvollen Revisionsprozesses und unterschiedlicher Positionen darin einig sind, dass es an der Zeit ist, nach vorne zu blicken und dafür zu sorgen, dass der Bausektor auf den Weg der Dekarbonisierung gebracht wird, da uns die Zeit knapp ist.“ Brardinelli sagte gegenüber Euronews.
Nach grünem Licht des Parlaments wird der Rat die überarbeitete EPBD offiziell verabschieden. Die Umsetzung soll beginnen, nachdem die EU-Länder ihre nationalen Renovierungspläne im Jahr 2026 vorgelegt haben, nachdem die nationalen Regierungen ihre Renovierungspläne der Kommission vorgelegt haben.
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