Die EU-Kommission hat neue Befugnisse genutzt, um eine Razzia gegen ein namentlich nicht genanntes chinesisches Unternehmen im Rahmen der Verordnung über ausländische Subventionen durchzuführen. Darüber hinaus hat die chinesische Handelskammer bei der EU ernsthafte Besorgnis über die „Razzien im Morgengrauen“ geäußert.

Ein chinesisches Sicherheitsausrüstungsunternehmen, das von der gestrigen Razzia betroffen war – der ersten, die von der Europäischen Kommission im Rahmen der Verordnung über ausländische Subventionen durchgeführt wurde – ist Gegenstand einer Untersuchung, die die EU-Exekutive auf eigenen Wunsch „von Amts wegen“ eingeleitet hat, so eine mit der EU-Kommission vertraute Quelle Ausgabe.

Der FSR gilt seit Juli 2023 und soll gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle im Binnenmarkt tätigen Unternehmen gewährleisten.

Die EU-Kommission hat die Kontrollen wie berichtet gemeinsam mit ihren nationalen Pendants in zwei Mitgliedsstaaten durchgeführt, den Namen des Unternehmens und dessen Herkunft jedoch nicht preisgegeben. Eine bekannte Quelle bestätigte jedoch, dass die Untersuchung von der Kommission eingeleitet worden sei und nicht eine Reaktion auf eine Beschwerde gewesen sei.

Die chinesische Handelskammer in der EU (CCCEU) hat bekannt gegeben, dass sie ohne vorherige Ankündigung über unangekündigte Razzien auf dem Gelände eines chinesischen Unternehmens in den Niederlanden und Polen informiert wurde.

„Die CCCEU bringt ihre ernsthafte Besorgnis über die ungerechtfertigten ‚Morgenangriffe‘ der EU auf die Aktivitäten chinesischer Unternehmen in der EU zum Ausdruck“, sagte die Kammer in einer am Dienstagabend veröffentlichten Erklärung.

Nach Angaben des CCCEU beschlagnahmten die Strafverfolgungsbehörden die IT-Ausrüstung des Unternehmens sowie die Mobiltelefone der Mitarbeiter, prüften Bürodokumente und forderten Zugang zu relevanten Daten.

Bisher hat die Kommission im Rahmen der Verordnung mehrere Untersuchungen gegen chinesische Unternehmen eingeleitet, und erst heute hat die EU-Exekutive eine Untersuchung der öffentlichen Beschaffung von Medizinprodukten durch China eingeleitet.

In der Erklärung hieß es, die Kammer dränge die europäische Seite, die Rechte und Interessen ausländischer Unternehmen in der EU zu schützen, und argumentierte, dass diese Maßnahmen eine „schädliche Botschaft“ an alle Nicht-EU-Unternehmen sendeten, die in der Union Geschäfte tätigen.

Wenn die EU-Exekutive genügend Beweise für mögliche Verzerrungen des Binnenmarkts durch ausländische Subventionen findet, kann sie eine eingehende Untersuchung einleiten.

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