Dieser Artikel wurde ursprünglich auf Französisch veröffentlicht

Ein Vorschlag zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern wurde von einigen EU-Justizministern abgeschwächt, während andere ihr Bedauern darüber zum Ausdruck brachten, dass bestimmte Elemente des Vorschlags vollständig gestrichen wurden.

Mit der Entwicklung neuer Technologien hat der sexuelle Missbrauch von Kindern in Europa zugenommen.

Die EU will daher ihre Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern aus dem Jahr 2011 aktualisieren.

Allerdings wurde der ursprüngliche Vorschlag der EU-Kommission von den Justizministern mehrerer EU-Länder abgeschwächt. Sieben Mitgliedstaaten, darunter Belgien, Finnland und Irland, äußerten ihr Bedauern über die Streichung bestimmter Teile des Vorschlags.

„Wir bedauern zutiefst, dass die Mehrheit der Mitgliedstaaten nicht in der Lage war, einen ehrgeizigeren Ansatz zu unterstützen, der darauf abzielt, sicherzustellen, dass Kinder, die das Alter der sexuellen Mündigkeit erreicht haben, den bestmöglichen und umfassendsten rechtlichen Schutz vor unerwünschten sexuellen Handlungen erhalten“, schrieben sie in einem Pressemitteilung.

Wichtige Fragen blieben unberücksichtigt

Isaline Wittorski, EU-Regionalkoordinatorin bei der Kinderrechtsorganisation ECPAT International, ist besonders besorgt über den Widerstand der Mitgliedstaaten gegen die Verlängerung der Verjährungsfristen für die Verfolgung von Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs.

Sie bedauert auch, dass „Grooming“ – der Prozess, bei dem ein Erwachsener sich absichtlich Minderjährigen nähert und sie zu sexuellen Zwecken manipuliert – bei Kindern, die das Alter der sexuellen Mündigkeit erreicht haben, vom Rat nicht thematisiert wurde.

„Die Mitgliedstaaten lehnten es ausdrücklich ab, in dem Text anzuerkennen, dass bei einem Kind im Schock- oder Rauschzustand nicht davon ausgegangen werden kann, dass es in den sexuellen Missbrauch eingewilligt hat“, fügt sie hinzu.

Harmonisierung der Strafen

Der Vorschlag der Kommission zielt darauf ab, die Definition sexueller Gewalt gegen Minderjährige und die Strafen innerhalb der EU zu harmonisieren.

Außerdem wird das Strafrecht aktualisiert, um die Vergewaltigung von Kindern, die live im Internet übertragen wird, sowie den Besitz und Austausch von pädophilen Handbüchern und Deepfakes über Kindesmissbrauch unter Strafe zu stellen.

Die Abgeordneten ihrerseits sollten eine ehrgeizigere Richtlinie unterstützen. Birgit Sippel, eine deutsche Europaabgeordnete (S&D), fordert längere Verjährungsfristen.

„Viele Kinder, die misshandelt wurden, brauchen Jahre oder sogar Jahrzehnte, bevor sie es wagen, vor Gericht oder auf eine Polizeistation zu gehen. Das ist also ein sehr wichtiger Schritt, der in der aktuellen Richtlinie fehlt“, sagte der Europaabgeordnete gegenüber Euronews.

„Leider sehe ich, dass der Rat fast alles verwässert, was die aktuelle Richtlinie verbessern könnte. Daher wird es für das EU-Parlament sehr wichtig sein, eine sehr starke Position zu behalten und den Rat zu zwingen, weiter zu gehen und sich nicht darauf zu beschränken.“ der aktuellen Richtlinie“, fügte sie hinzu.

Der Text des Vorschlags kann noch geändert werden. Nach einer Abstimmung der Abgeordneten finden Verhandlungen zwischen der EU-Kommission, dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament statt.

Schätzungen zufolge ist jedes fünfte Kind in Europa Opfer irgendeiner Form sexueller Gewalt.

Allein im Jahr 2022 gab es in der EU 1,5 Millionen Meldungen über sexuellen Kindesmissbrauch.

Den Ministern gelang es auch nicht, sich auf einen weiteren Regulierungstext zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet zu einigen, der darauf abzielt, Plattformen zu zwingen, Inhalte zu erkennen und zu entfernen, die sexuelle Gewalt gegen Minderjährige darstellen. Dieser Vorschlag löste einen Konflikt zwischen Kinderrechtsverteidigern und Datenschutzlobbyisten aus.

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