Die EU muss noch entscheiden, wo die neue Agentur ihren Sitz haben wird.

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben sich auf die Schaffung einer neuen EU-Agentur zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geeinigt.

Die neue Behörde namens AMLA (Anti-Money Laundering Authority) wird für die Überwachung und Koordinierung nationaler Behörden zuständig sein, um verdächtige grenzüberschreitende Transaktionen besser erkennen und bekämpfen zu können.

Ausgestattet mit Aufsichts- und Sanktionsbefugnissen, um die Einhaltung der europäischen Finanzvorschriften sicherzustellen, wird es rund vierzig Kredit- und Finanzinstitute direkt beaufsichtigen, die als am stärksten gefährdet gelten, darunter auch Anbieter von Krypto-Asset-Dienstleistungen.

„AMLA wird bahnbrechend sein, wenn es darum geht, gegen schmutziges Geld in der EU vorzugehen“, sagte die spanische Europaabgeordnete Eva Poptcheva, die Mitberichterstatterin der am Mittwoch erzielten politischen Einigung zur Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist.

Ein besseres Vorgehen gegen illegale Transaktionen dürfte dazu beitragen, die Finanzierung von Terroranschlägen in Europa zu erschweren.

Die neue europäische Agentur „wird auch eine entscheidende Rolle dabei spielen, die Umgehung gezielter Finanzsanktionen zu verhindern, wie sie in den elf von der EU genehmigten Sanktionspaketen gegen Russland enthalten sind“, sagte Poptcheva.

Laut Europol machen verdächtige Finanzaktivitäten rund 1 % des Bruttoinlandsprodukts der EU aus, also etwa 130 Milliarden Euro.

Die Schaffung der neuen Behörde wurde im Juli 2021 von der Europäischen Kommission vorgeschlagen.

Die am Mittwoch erzielte politische Einigung zu diesem Projekt muss noch von den Abgeordneten im Plenum und vom Rat der Europäischen Union, in dem die 27 Mitgliedstaaten zusammenkommen, offiziell genehmigt werden.

Das Europäische Parlament und der Rat müssen außerdem entscheiden, in welcher Stadt die künftige AMLA und ihre rund 250 Mitarbeiter untergebracht werden sollen. Sie diskutieren derzeit über die Regeln des Auswahlverfahrens.

Neun Städte haben ihre Bewerbungen bei der Europäischen Kommission eingereicht: Paris, Brüssel, Frankfurt, Dublin, Madrid, Rom, Riga, Vilnius und Wien.

„Die Mitgesetzgeber beabsichtigen, Anhörungen mit den Kandidaten abzuhalten, die ihr Interesse bekundet haben“, erklärte das Europäische Parlament in einer Pressemitteilung.

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