Manchmal schlägt das Schicksal hart zu und Sie verlieren nach einer Krankheit Ihren Job. Sind Sie schon älter, kann dann auch die Rente eine Option sein.

Der deutsche Sozialstaat hat so einige Sicherungsnetze gespannt. Wer als Arbeitnehmer krank wird, bekommt zunächst weiter Geld vom Chef, dann von der Krankenkasse. Und wer seinen Job verliert, hat in der Regel Anspruch auf Arbeitslosengeld. Was aber, wenn beides zusammenkommt? Oder – um es noch komplizierter zu machen – Sie bereits alt genug für eine Frührente sind?

Erst krank, dann arbeitslos, dann Rente: Es ist durchaus möglich, in dieser Reihenfolge von verschiedenen staatlichen Leistungen abgesichert zu sein. Allerdings gilt es dabei einiges zu beachten.

Erst krank, dann arbeitslos

Wer als Arbeitnehmer längere Zeit krank ausfällt, braucht sich ums Finanzielle zunächst wenig Sorgen zu machen. Denn in den ersten sechs Wochen zahlt Ihr Arbeitgeber das Gehalt ganz normal weiter. Sind Sie danach immer noch arbeitsunfähig, springt die Krankenkasse ein und überweist Krankengeld – für weitere 72 Wochen, wenn nötig.

Das gilt auch, wenn Sie während der Lohnfortzahlung Ihren Job verlieren. Sind Sie weiterhin krank, haben Sie als gesetzlich Krankenversicherter in der Regel Anspruch auf Krankengeld statt auf Arbeitslosengeld. Das liegt daran, dass der Anspruch entsteht, sobald die Krankheit ausbricht (§§ 44 Abs. 1 Satz 1, 46 SGB 5). Das Krankengeld sollten Sie in diesem Fall bei Ihrer Krankenkasse beantragen.

Während Krankheit arbeitslos melden

Genauso sieht es aus, wenn Sie bereits länger als sechs Wochen krank waren, als Ihr Arbeitsverhältnis endete. Dann haben Sie bereits Krankengeld bezogen und erhalten dieses auch über das Ende Ihres Jobs hinaus (§ 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB 5). Vorausgesetzt natürlich, Sie sind auch weiterhin krankgeschrieben.

Wichtig: Melden Sie sich unbedingt auch schon dann arbeitslos, wenn Sie statt Arbeitslosengeld noch Krankengeld beziehen können. Sobald Sie wieder gesund und damit arbeitsfähig sind, liegen die Voraussetzungen für Arbeitslosengeld vor. Sie können es dann beantragen.

Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit

Müssen Sie die 72 Wochen Krankengeld voll ausreizen und können danach immer noch nicht wieder arbeiten, hilft ebenfalls die Agentur für Arbeit. Sie zahlt Ihnen Arbeitslosengeld, nachdem Ihr Krankengeld ausgelaufen ist. Und zwar selbst dann, wenn Sie noch einen Job haben – diesen aber wegen der andauernden Erkrankung nicht ausüben können.

Ihre Krankenkasse informiert Sie etwa drei Monate vorher, dass sie die Krankengeldzahlung einstellt. Im Fachjargon nennt sich das Aussteuerung. Melden Sie sich spätestens dann bei der Agentur für Arbeit, um das sogenannte Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit zu erhalten.

Mit Arbeitslosengeld überbrücken

Das ist eine besondere Form des Arbeitslosengelds, die zur Überbrückung gezahlt wird (§ 145 SGB 3). Das gilt zum Beispiel dann, wenn klar ist, dass Sie nicht mehr voll arbeitsfähig werden und deshalb eine Erwerbsminderungsrente beantragt haben (mehr dazu unten), der Rentenversicherungsträger aber noch nicht darüber entschieden hat.

Um nicht durchs soziale Netz zu fallen, gibt es die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung. Sie erhalten also das Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit, die Agentur für Arbeit übernimmt auch Ihre Krankenkassenbeiträge.

Arbeitslosengeld nach Krankengeld berechnet sich anhand Ihres Einkommens vor der Erkrankung. In der Regel erhalten Sie 60 Prozent des durchschnittlichen Nettogehalts der letzten zwölf Monate vor der Arbeitsunfähigkeit. Für Kindergeldbezieher steigt der Satz auf 67 Prozent.

Krank, arbeitslos, Erwerbsminderungsrente

Ist es medizinisch ausgeschlossen, dass Sie wieder voll arbeitsfähig werden, sollten Sie prüfen, ob Ihnen eine Erwerbsminderungsrente zusteht. Das ist der Fall, wenn Sie das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht haben und die Wartezeit erfüllen. Bei Erwerbsminderungsrente bedeutet das, dass Sie in den vergangenen fünf Jahren gesetzlich rentenversichert gewesen sein müssen, davon drei pflichtversichert. Mehr zu Anspruch, Antrag und Höhe von Erwerbsminderungsrente lesen Sie hier.

Für wen ist Frührente eine Option?

Ab einem Alter von 63 Jahren können Sie die sogenannte Altersrente für langjährig Versicherte zu beziehen. Dafür müssen Sie mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen können. Allerdings ist diese Altersrente immer mit einem Abschlag verbunden. Wie hoch dieser ausfällt, lesen Sie hier.

Ohne Abschlag können Sie die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beziehen. Dafür benötigen Sie allerdings mindestens 45 Versicherungsjahre.

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