Es gibt Indizien, die dafür sprechen, dass Jagdfeld 2019 tatsächlich Druck auf den ehemaligen Geschäftsführer Kranzfelder ausgeübt hat, damit er die belastende Versicherung an Eides statt gegen Ceppa unterschreibt. So hatte Kranzfelder Burkhart Ceppa kurz nach deren Telefonaten Anfang August 2019 auf die Mailbox gesprochen und darum gebeten, dass Ceppa ihn nicht mehr anrufe. Begründet hat Kranzfelder das damit, dass er große Schwierigkeiten bekäme, wenn sie weiter miteinander sprächen. Er bekomme mehr Probleme, als er handlen könne, so steht es sinngemäß in der Anzeige gegen Jagdfeld, und so hatte er es Ceppa auf die Mailbox gesprochen. t-online liegt die Nachricht vor.
Kurz nach dieser Nachricht fand Mitte August 2019 ein Treffen zwischen Kranzfelder und Jagdfeld statt, in Jagdfelds Hotel in Heiligendamm. Eine Woche später unterschrieb Kranzfelder dann die eidesstattliche Versicherung. So geht es aus den Akten hervor. Kranzfelder bestreitet, dass Druck auf ihn ausgeübt wurde. Ceppa sieht das anders. Was stimmt, werden am Ende die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in Berlin zeigen.
Der Anwalt von Anno August Jagdfeld hat auf Fragen von t-online mit einer langen Mail reagiert. Unter anderem heißt es darin: „Der Vorwurf ist unbegründet, da es kein solches Verhalten gab.“ Stattdessen greift Jagdfelds Anwalt in der Mail Burkhart Ceppa an. Er schreibt, Ceppa sei ein „offensichtlich unzufriedener und querulatorischer Anleger“ und warnt vor einer Berichterstattung über die Ermittlungen.
Wichtig ist: Es gibt einen Unterschied zwischen einem Anfangsverdacht, den die Staatsanwaltschaft bei dem Fall Jagdfeld gegeben sieht, und einem „hinreichenden Tatverdacht“. Ein Anfangsverdacht liegt vor, wenn konkrete Anhaltspunkte darauf hindeuten, dass eine Straftat begangen worden sein könnte – er ist die rechtliche Schwelle, ab der Strafverfolgungsbehörden überhaupt Ermittlungen aufnehmen dürfen. Ein hinreichender Tatverdacht hingegen ist deutlich gewichtiger: Er bedeutet, dass nach Abschluss der Ermittlungen die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung so hoch ist, dass Anklage erhoben werden kann. Im Fall von Anno August Jagdfeld, gegen den wegen des Versuchs der Anstiftung zur Falschaussage ermittelt wird, besteht bislang lediglich ein Anfangsverdacht – es geht also nicht um eine festgestellte Schuld, sondern um den rechtlich notwendigen Auslöser für die Ermittlungen.
Ceppa erklärt, er hoffe auf „eine korrekte, rechtsstaatlich haltbare Entscheidung durch Gerichte“. Zum Vorwurf, er sei ein „querulatorischer Anleger“, sagt er: „Dass man nun als letzte Patrone aufseiten Jagdfelds versucht, mich in die Ecke der Querulanten zu stellen, ist ein billiges wie leicht zu durchschauendes Manöver.“ Wie lange die Ermittlungen dauern werden, ist offen. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.