Die Geschäftsbeziehungen des Landkreises Düren mit dem Hauptverdächtigen im NRW-Schleuserskandal interessieren nun die Ermittler. Unterlagen dazu hält die Verwaltung unter Verschluss.
Die Generalstaatsanwaltschaft Köln überprüft die Geschäftsbeziehungen des Landkreises Düren zu den Unternehmen des Hauptverdächtigen Claus B. im Fall des sogenannten Luxus-Schleuserrings in Nordrhein-Westfalen. Das räumt der Landkreis im Bescheid eines Antrags von t-online auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes ein. Gegenstand der Ermittlungen sind Hunderte möglicherweise illegal beschaffte Aufenthaltstitel.
Die Rechtsanwälte B. und D. aus dem Großraum Köln sollen reichen Kunden, hauptsächlich aus China, Aufenthaltstitel verschafft haben. Helfer und Mitwisser in den Behörden seien dafür geschmiert worden. Im April erfolgte eine bundesweite Razzia. Zu den rund 200 Beschuldigten im Verfahren zählen unter anderem der vorläufig seines Dienstes enthobene Dürener Landrat Wolfgang Spelthahn (CDU) und ein damaliger Multifunktionär des Landkreises, Jens Bröker (SPD).
Die beschuldigten Rechtsanwälte mit besten Verbindungen in die Politik hatten sich auf Arbeits- und Einwanderungsrecht spezialisiert und bewarben ihre Dienstleistungen offen. Um sich die Aufenthaltstitel zu erschleichen, sollen jeweils über 100.000 Euro geflossen sein. Zugleich arbeiteten Unternehmen des Hauptbeschuldigten B. aber auch für den Landkreis, in dessen Verwaltung mutmaßliche Komplizen vermutet werden.
So beauftragte beispielsweise die Stabsstelle Innovation und Wandel, die von Bröker geleitet wurde, im Jahr 2022 die Kanzlei des Hauptbeschuldigten B. mit der Erstellung eines sogenannten Whitepapers. Thema: „Mit qualifizierten Fachkräften sicher in die Zukunft. Leitfaden zur Gewinnung von Fachkräften aus Drittstaaten“. „Die dafür gezahlte Vergütung war branchenüblich und weit unterhalb jeder Ausschreibungsgrenze“, sagte ein Sprecher des Landkreises dazu auf Anfrage von t-online.
Unterlagen zu diesem und weitergehenden Geschäftskontakten des Landkreises hält die Verwaltung aber trotz des öffentlichen Interesses mit Hinweis unter anderem auf laufende Strafverfahren zurück. „Die Herausgabe könnte Ermittlungen der Staatsanwaltschaft beeinträchtigen und so den ordnungsgemäßen Verfahrensablauf tangieren“, heißt es dazu im Antragsbescheid.
Zudem beträfen die angefragten Informationen auch Rechtsstreitigkeiten des Landkreises, heißt es weiter. Anfang Dezember hatte das Arbeitsgericht in Düren festgestellt, dass die außerordentliche Kündigung von Bröker nicht rechtens gewesen sei, sondern erst die ordentliche einige Monate später. Der Landkreis soll deswegen Lohn nachzahlen.