Supermarktgewohnheiten bewegen sich oft in der Grauzone des Erlaubten. Was ist zum Beispiel mit dem Grünzeug an Obst und Gemüse? Oder der vergessenen Ware hinter dem Kassenband?

Außer mit Rabatten und Sonderangeboten versuchen Kundinnen und Kunden beim Einkaufen mit kleinen Tricks Geld zu sparen. Beispielsweise, indem Sie Strunk, Zweig und Co. vom Obst und Gemüse entfernen. Oder vom vorherigen Kunden bezahlte Ware, die im Kassenbereich vergessen wurde, mitnehmen. Was ist erlaubt?

Wird Obst und Gemüse als Kiloware verkauft, dürfen das Blattwerk oder der Strunk nicht entfernt werden. Denn das Grün dient zum Teil der Identifizierung an der Kasse. Außerdem wird das Obst und Gemüse mit dem Grünzeug kalkuliert und mit Preisen versehen.

„Die Tomaten von den Rispen zu entfernen, würde auch bedeuten, dass die Rispentomaten nicht mehr zwingend von anderen lose angebotenen Tomaten an der Kasse zu unterscheiden sind“, heißt es seitens Rewe auf Nachfrage von t-online, „denn an der Kasse wird gewogen und der Preis ermittelt.“

Das Unternehmen merkt auch an: „Kunden riskieren, dass die von der Rispe entfernten Tomaten am Strunk verletzt werden und dadurch schneller verderben.“ Und auch bei Cherrytomaten, Blumenkohl oder ähnlichen Gemüsesorten mit Grünzeug und Kilopreis sollten Sie das Grün lieber dranlassen.

Kunden, die dennoch das Grün entfernen, müssen mit einem freundlichen „Kundendialog“ rechnen, in dem sie vom Supermarkt auf ihr Verhalten angesprochen werden.

Es gibt jedoch auch Grünzeug, das Sie entfernen dürfen. Dazu zählen beispielsweise Kohlrabiblätter. „Das Grün sollte aber im Abfalleimer der Obst- und Gemüseabteilung entsorgt und nicht in die Auslage zurückgelegt werden“, bittet Rewe.

Aldi Süd teilte auf Nachfrage von t-online mit, dass „Aldi Süd zu internen Prozessen keine Angaben“ mache. Andere Unternehmen haben auf Anfrage von t-online nicht reagiert.

Sie stehen an der Kasse und vor Ihnen liegen 50 Cent auf dem Boden? Statt es für Ihren Einkauf zu nutzen, müssen Sie die Münze an der Kasse abgeben. Denn Geld, das in der Filiale des Supermarktes liegt, gehört dem Supermarkt.

Und auch die Ware, die der vorherige Kunde hinter der Kasse in der Ablage vergessen hat, ist zwar schon bezahlt. Trotzdem sollten Sie sie nicht einfach mitnehmen. Informieren Sie lieber das Supermarktpersonal.

Möglicherweise kommt der Kunde, der die Ware bezahlt, aber vergessen hat, noch einmal zurück, um sie abzuholen. In diesem Fall wird er sicher froh sein, das Geld nicht umsonst ausgegeben zu haben.

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