Der Tod des sechsjährigen Joel in der Gemeinde Pragsdorf bei Neubrandenburg hatte bundesweit Bestürzung ausgelöst. Im Prozess gegen einen Jugendlichen ist nun das Urteil gefallen.

Nach mehr als einem Dutzend Verhandlungstagen seit Februar, der Befragung von über 50 Zeugen und einer Reihe überraschender Wendungen ist heute das Urteil gegen einen Jugendlichen verkündet worden. Der inzwischen 15-Jährige wird wegen Mordes verurteilt.

Das Gericht verhängte am Donnerstag sieben Jahre und neun Monate. Er hatte gestanden, das Kind aus der Nachbarschaft im September 2023 in einem Gebüsch gewürgt und mit mehreren Messerstichen getötet zu haben.

Der Sechsjährige war nachmittags zum Spielen unterwegs und nicht wie vereinbart nach Hause gekommen. Am Abend fanden Suchtrupps das schwer verletzte Kind, das kurz darauf starb. Dem Jugendlichen kamen die Ermittler durch DNA-Spuren an der mutmaßlichen Tatwaffe und widersprüchliche Aussagen auf die Spur. Seine Verteidigung plädierte im Prozess auf eine Verurteilung wegen Totschlags.

Die Gerichtsverhandlungen hat unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden, weil der Angeklagte zur Tatzeit erst 14 Jahre alt war. Zur Urteilsverkündung waren jedoch Journalisten zugelassen.

Angeklagter gestand nach langem Schweigen

Eine Wende im Prozess brachte ein umfassendes Geständnis des Angeklagten in der vergangenen Woche hervor. Laut Christine Habetha, der Rechtsanwältin von Joels Eltern, gab der Angeklagte nach langem Schweigen zu, die Tat alleine begangen zu haben – ein starker Kontrast zu seinen früheren Aussagen.

Die Anklage wirft dem Jugendlichen vor, den sechsjährigen Joel im vergangenen September auf einem Bolzplatz in Pragsdorf brutal angegriffen und mit einem Messer schwer verletzt zu haben. Trotz früherer Unstimmigkeiten in seinen Aussagen wurde seine DNA-Spur am Tatmesser sichergestellt. Der Ort des grausamen Mordes ist noch immer mit Engelsfiguren, Erinnerungsstücken und Kreuzen bedeckt.

Das Gericht sorgte für Aufruhr, als es den Angeklagten aus der Untersuchungshaft entließ – eine Entscheidung, die später vom Oberlandesgericht Rostock aufgehoben wurde, nachdem die Staatsanwaltschaft Widerspruch eingelegt hatte.

Urteil: Es war Mord

Zunächst war der Angeklagte des Totschlags angeklagt. Doch nach Angaben von Habetha hat die Staatsanwaltschaft auf Mord plädiert und fordert acht Jahre Jugendstrafe. Habetha selbst strebt die Höchststrafe von zehn Jahren an und fügte hinzu, auch aufgrund des Mordes und der Möglichkeit einer Sicherungsverwahrung. Der Verteidiger des Angeklagten hingegen plädierte auf Totschlag und forderte eine Sanktion von sieben Jahren. Nun hat das Gericht in Neubrandenburg auf Mord geurteilt.

Mehr Informationen zum Urteil folgen in Kürze.

Für die Familie des kleinen Joel steht jedoch fest: Kein Urteil kann ihr ihren geliebten Sohn zurückbringen.

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