Familienfinanzen

Elterngeld für Selbstständige: Das steht Ihnen zu


20.05.2025 – 03:00 UhrLesedauer: 3 Min.

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Vater und Kind: Elterngeld gibt es auch für Selbstständige. (Quelle: IMAGO/Michael Gstettenbauer/imago)

Sie sind selbstständig und Nachwuchs ist unterwegs? Das Elterngeld sichert Ihnen finanzielle Unterstützung. Doch wie wird es berechnet?

Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung des Staates, die Eltern dabei helfen soll, sich in den ersten Lebensmonaten voll auf ihr Kind zu konzentrieren. Es steht Selbstständigen dabei genauso zu wie Angestellten. Wer aber sein eigenes Geschäft nicht einfach so pausieren kann und weiterarbeitet, hat unter gewissen Umständen ebenfalls Anspruch auf Elterngeld.

Als Selbstständige haben Sie Anspruch auf Elterngeld, wenn Sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Diese sind:

Zur Auswahl stehen Ihnen Basiselterngeld, Elterngeld Plus und der Partnerschaftsbonus. Die Höhe des Elterngelds hängt von Ihrem Einkommen ab.

Die Höhe des Elterngelds richtet sich nach Ihrem durchschnittlichen Gewinn im Bemessungszeitraum. Dieser ist das Kalenderjahr vor der Geburt Ihres Kindes. Falls Ihr Steuerbescheid für dieses Jahr bisher nicht vorliegt, genügt zunächst eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanz.

Sie erhalten etwa 65 Prozent Ihres Gewinns als Elterngeld. Der Mindestbetrag liegt bei 300 Euro, der Höchstbetrag bei 1.800 Euro monatlich (Basiselterngeld). Beachten Sie jedoch: Das Elterngeld wird vorerst unter Vorbehalt ausgezahlt, da Ihr Einkommen während des Bezugszeitraums geschätzt wird.

Ja, Sie dürfen während des Bezugszeitraums weiterhin arbeiten, allerdings nur in Teilzeit mit maximal 32 Wochenstunden. Im Elterngeld-Antrag müssen Sie angeben, wie hoch Ihr Einkommen voraussichtlich während des Bezugszeitraums sein wird. Auf Basis dieser Schätzung wird das Elterngeld zunächst vorläufig berechnet und ausgezahlt.

Nach Ablauf des Bezugszeitraums müssen Sie Ihr tatsächliches Einkommen nachweisen. Haben Sie mehr Elterngeld erhalten, als Ihnen zusteht, müssen Sie den überzahlten Betrag zurückerstatten. Haben Sie hingegen zu wenig erhalten, wird die Differenz nachträglich ausgezahlt.

Tipp: Führen Sie Stundenlisten, um Ihre Arbeitszeiten genau im Blick zu behalten. So können Sie der Elterngeldstelle bei Bedarf nachweisen, dass Sie die Obergrenze nicht überschritten haben.

Den Elterngeldantrag stellen Sie bei Ihrer zuständigen Elterngeldstelle. Neben dem ausgefüllten Formular und der Geburtsurkunde Ihres Kindes sind diese Unterlagen erforderlich:

Reichen Sie den Antrag vollständig ein, um Verzögerungen zu vermeiden.

Planen Sie vor der Geburt möglichst genau, wie Sie Ihre Arbeitszeit und Einnahmen organisieren und wie Ihr Partner und Sie sich die Elternzeit aufteilen. Achten Sie vor allem auf diese Punkte:

Mit guter Planung können Selbstständige das Elterngeld erhöhen:

Elterngeld gibt Ihnen als Selbstständige die Möglichkeit, sich ohne große finanzielle Sorgen auf Ihr Kind zu konzentrieren. Mit einer guten Planung meistern Sie diese spannende Phase.

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