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Finanzen

Einspeisevergütung nicht bekommen: Das können PV-Besitzer tun

wochentlich.deBy wochentlich.de5 November 2025Keine Kommentare3 Mins Read
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Einspeisevergütung nicht bekommen: Das können PV-Besitzer tun
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Frag t-online

Warum Ihre Einspeisevergütung plötzlich ausbleibt


05.11.2025 – 07:32 UhrLesedauer: 3 Min.

181062267Vergrößern des Bildes

Solaranlage auf einem Dach: PV-Betreiber haben Anspruch auf die Einspeisevergütung. (Quelle: querbeet/getty-images-bilder)

Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um die Einspeisevergütung.

Durch die hohe Zahl an Solaranlagen, die mittlerweile Anspruch auf die Förderung haben, kommt es jedoch immer wieder zu Problemen bei der Auszahlung. Ein solches beschreibt auch ein t-online-Leser: Er habe für seinen 2024 eingespeisten Strom noch gar keine Vergütung bekommen. 2023 habe noch alles reibungslos funktioniert. Woran kann das liegen?

Vor 20 Jahren lag der Vergütungssatz für die EEG-Förderung weit über dem normalen Strompreis. Damals waren Solaranlagen schließlich noch eine teure Rarität. Die hohe Einspeisevergütung sollte Betreibern bei der Refinanzierung helfen.

Doch diese Zeiten sind lange vorbei, mittlerweile sind über vier Millionen PV-Anlagen in Deutschland installiert. Entsprechend ist auch die Förderung stark gesunken. Pro Kilowattstunde Strom erhalten Anlagenbetreiber 2025 bei Teileinspeisung 7,86 Cent.

Normalerweise wird die Einspeisevergütung in zwei Schritten berechnet, ähnlich wie beim normalen Stromvertrag. Einmal gibt es die monatliche Abschlagszahlung, die der Netzbetreiber immer zum 15. eines jeden Kalendermonats an den Betreiber der Anlage überweisen muss. Die Abschlagszahlung entspricht einer Schätzung des zu erwartenden Ertrags der Anlage. Angepasst und gegebenenfalls korrigiert wird die Auszahlung einmal jährlich mit der Jahresendabrechnung. Diese erhalten die Betreiber dann im Folgejahr. Darin berechnet der Netzbetreiber, wie viel Solarstrom tatsächlich eingespeist wurde und wie hoch die entsprechende Vergütung dann sein muss.

Die Bundesnetzagentur mahnt jedoch: Netzbetreiber können (und dürfen) nur dann auszahlen, wenn der Betreiber der PV-Anlage alle „abrechnungserforderlichen Angaben“ mitgeteilt und seine Anlage im Marktstammregister gemeldet hat. Wenn Solarbesitzer also vergessen haben, ihre Messwerte dem Netzbetreiber zu melden, kann dieser keine Abrechnung durchführen.

Weitere Probleme können entstehen, wenn Anlagenbesitzer dem Netzbetreiber andere Angaben, wie beispielsweise ihre Kontoverbindungen, nicht weiterleiten.

Im Sommer hatte es auch schon Beschwerden von PV-Besitzern im Bereich des Westnetzes gegeben, da es dort über mehrere Monate hinweg zu Verzögerungen bei der Auszahlung der EEG-Förderung kam. Dies wurde damit begründet, dass es eine stark steigende Anzahl an Anträgen gebe. Zudem habe es Probleme mit einem neuen IT-Programm gegeben. Das Westnetz ist zuständig für Haushalte in Teilen von Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen.

Die gute Nachricht ist: Das Geld bekommen Solaranlagenbesitzer in jedem Fall, denn sie haben darauf einen gesetzlichen Anspruch. Wenn sich am Ende herausstellt, dass die Verzögerung nicht Ihre Schuld ist, sondern auf einen Fehler des Netzbetreibers zurückzuführen ist, muss dieser zusätzlich zur EEG-Förderung Verzugszinsen zahlen. „Fristgerechte Förderzahlungen liegen somit auch im Eigeninteresse des Netzbetreibers“, so die Netzagentur.

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