Rückwärts fahren und überholen?

Einbahnstraße: Was erlaubt ist – und was nicht


Aktualisiert am 07.04.2025 – 14:14 UhrLesedauer: 1 Min.

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Einbahnstraße: Das Rückwärtsfahren ist hier generell nicht erlaubt. Allerdings gibt es zwei Ausnahmen. (Quelle: CHROMORANGE / Weingartner via www.imago-images.de)

In der Einbahnstraße herrschen oft Missverständnisse über Regeln und Vorrechte. Was ist erlaubt und was ist verboten? Alles Wichtige auf einen Blick.

Die Einbahnstraße gehört zum Alltag jedes Autofahrers – und ist doch voller Irrtümer. Viele Autofahrer wissen nicht, was erlaubt ist und was nicht. Dabei sind die Regeln klar. Oder?

Wer in einer Einbahnstraße rückwärts fährt, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung – es sei denn, es handelt sich um diese Situationen:

Wer dagegen rückwärts fährt, um zum Beispiel an eine Parklücke heranzufahren oder einem anderen Fahrzeug Platz zu machen, handelt rechtswidrig – auch wenn es sich nur um wenige Meter handelt. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Die Richtung der Einbahnstraße ist verbindlich – auch beim Rückwärtsfahren.

In Einbahnstraßen darf grundsätzlich in beiden Richtungen geparkt werden, sofern es durch die Beschilderung erlaubt ist. Entscheidend ist: Sie dürfen nur in Fahrtrichtung parken.

Wer entgegen der Fahrtrichtung parkt, riskiert ein Bußgeld – oder im Ernstfall sogar einen Unfall, wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert werden.

Radfahrer dürfen eine Einbahnstraße nur dann entgegen der Fahrtrichtung befahren, wenn dies durch ein entsprechendes Zusatzschild erlaubt ist. Dieses zeigt ein Fahrradsymbol mit zwei gegenläufigen Pfeilen. Fehlt dieses Schild, gilt auch für den Radverkehr: Nur in eine Richtung.

In Einbahnstraßen besteht kein generelles Überholverbot. Wenn genügend Platz ist und niemand gefährdet wird, darf überholt werden. In der Praxis ist das selten der Fall – die meisten Einbahnstraßen sind zu schmal, um gefahrlos überholen zu können.

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