Vor genau einem Jahr war der Magdeburger Weihnachtsmarkt Schauplatz eines Anschlags, der sechs Menschen das Leben kostete und auch ein Jahr später noch den Alltag mehrerer Hundert Menschen beeinträchtigt.

Deshalb wird es am Samstag einen Gedenkgottesdienst geben, bei dem auch Bundeskanzler Friedrich Merz persönlich nach Magdeburg reist. Auch die örtliche Polizei hat für den Nachmittag umfangreiche Verkehrssperrungen angekündigt. In einer Pressemitteilung des Magdeburger Polizeireviers heißt es, man wolle „einen geschützten Raum bieten und einen sicheren Aufenthalt gewährleisten“.

„Meine Gedanken sind bei den Opfern, den Betroffenen und den Hinterbliebenen“, erklärt Magdeburgs Oberbürgermeisterin Simone Borris mit Blick auf den ersten Jahrestag. Die Stadt hat deshalb einen Gedenktag vorbereitet, „um der Menschen zu gedenken, die ihr Leben verloren oder körperlich und seelisch verletzt wurden“.

Geplant ist außerdem eine menschliche Lichterkette rund um den Weihnachtsmarkt, der an diesem Tag geschlossen bleibt. Damit „wollen wir zeigen, dass in Magdeburg Solidarität, Vielfalt und Respekt gelebt werden und unsere Stadt zusammenhält. Ich wünsche mir, dass viele Magdeburger am Abend des 20. Dezember an der menschlichen Lichterkette teilnehmen“, erklärte Oberbürgermeister Borris.

„Der Amoklauf vor einem Jahr hat den Magdeburger Weihnachtsmarkt in einen Ort des Grauens verwandelt“, erklärte Dr. Stefanie Hubig, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz. „Die Brutalität dieser Tat und ihre Sinnlosigkeit sind noch heute beunruhigend. Am ersten Jahrestag des Amoklaufs gedenken wir der Getöteten“, fuhr sie fort.

Ihre Gedanken sind bei den Angehörigen und den Verletzten, die noch immer mit den Folgen der Tat zu kämpfen haben. „Wir dürfen und werden die Opfer von Magdeburg nicht allein lassen“, so Hubig abschließend. Sie weist darauf hin, dass bereits 455 Menschen die Hilfe für Betroffene in Anspruch genommen hätten.

Medikamente und Therapie: Mehr als 450 Anträge auf Entschädigung

Nach Angaben des Landessozialministeriums hat das Land Sachsen-Anhalt inzwischen mehr als 450 Anträge auf Entschädigung angenommen. Die Hinterbliebenen und Angehörigen der Opfer sollen Hilfen wie Medikamente, Psychotherapie und finanzielle Unterstützung erhalten.

Bisher wurden 146 psychotherapeutische Behandlungen in einem ambulanten Traumazentrum vermittelt. Darüber hinaus wurden in 691 Fällen Leistungen zur medizinischen Behandlung, etwa stationäre Aufenthalte, Psychotherapie oder Medikamente, und 123 Leistungen zur Teilhabe gewährt. In drei Fällen wurden die Bestattungskosten vom Land übernommen, sechs Hinterbliebene erhielten Geld.

In 56 Fällen wurde eine monatliche Entschädigungszahlung von 434 Euro und in einem Fall von 868 Euro anerkannt. „Die Zeit heilt Wunden oft nicht, und physische und psychische Schäden durch den Angriff treten möglicherweise erst lange danach auf. Deshalb können Betroffene auch jetzt noch Anträge stellen“, sagte Sozialministerin Petra Grimm-Benne.

Einen Anspruch darauf haben Menschen, die in Deutschland Opfer einer Gewalttat geworden sind und bei der Bewältigung körperliche, finanzielle oder psychische Unterstützung benötigen. Dieser Mechanismus soll Menschen schnell und bedarfsgerecht helfen.

20. Dezember 2024 Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt

Letztes Jahr, kurz vor Weihnachten, fuhr ein 50-jähriger Mann mit seinem Auto über den Weihnachtsmarkt. Der aus Saudi-Arabien stammende Arzt lebte seit 2006 in Deutschland und arbeitete als Psychiater. Bei dem Angriff kamen sechs Menschen ums Leben, darunter fünf Frauen im Alter zwischen 45 und 75 Jahren und ein neunjähriger Junge. Mehr als 300 Menschen wurden verletzt. Die Opfer kamen aus fast allen Bundesländern in Deutschland und aus dem Ausland.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Naumburg dauerte die Fahrt eine Minute und vier Sekunden. Er bewegte sich mit bis zu 48 km/h pro Stunde zwischen den Marktständen, wobei eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 27 km/h gemessen wurde.

Die Staatsanwaltschaft Naumburg hat Anklage erhoben. In der 206-seitigen Anklageschrift werden sechs Mordfälle und 338 Mordversuche vorgeworfen. Hinzu kommen schwere Körperverletzung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Darüber hinaus treten 180 Opfer und Hinterbliebene als Nebenkläger auf, vertreten durch rund 40 Anwälte. Das Landgericht Magdeburg hat für die Verhandlung bis März 2026 knapp 50 Verhandlungstage angesetzt.

Urteil steht noch aus: Angeklagter im Hungerstreik

Der Täter steht derzeit vor dem Landgericht Magdeburg vor Gericht. Allerdings befindet er sich seit mehreren Wochen im Hungerstreik und gilt derzeit als verhandlungsunfähig. Der Prozess wird nun ohne den Angeklagten fortgesetzt.

Nach Ansicht des Vorsitzenden Richters Dirk Sternberg hat der Angeklagte seine Verhandlungsfähigkeit vorsätzlich und schuldhaft herbeigeführt. Damit waren die rechtlichen Voraussetzungen für eine Fortsetzung des Verfahrens gegeben.

Die Verteidigung ist damit nicht einverstanden und hat angekündigt, hiergegen gerichtlich vorzugehen. Eine Entscheidung wird dann vom Oberlandesgericht getroffen.

Der Tatverdächtige Taleb al-Abdulmohsen habe in der Hauptverhandlung selbst erklärt, er wolle seinen Hungerstreik instrumentalisieren, so Richter Sternberg. Zu Beginn des 13. Verhandlungstages erklärte der Anstaltsarzt der Justizvollzugsanstalt Burg den Angeklagten für nur noch eingeschränkt transportfähig und nicht mehr verhandlungsfähig. Es bestand die Gefahr eines akuten Nierenversagens, doch Abdulmohsen hatte die empfohlene Infusionstherapie abgelehnt.

Der Angeklagte hatte seine Tat zuvor mit gescheiterten Versuchen begründet, den Streit mit den deutschen Behörden friedlich beizulegen. Er beschrieb sogar seine Emotionen bzw. Gefühlslosigkeit während der Tat im Gerichtssaal und erklärte, dass er keine Verletzungen bemerkt habe. Der Angeklagte hatte die Tat bereits 2023 in einer Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft angedeutet.

al-Abdulmohsen entschuldigte sich nicht und zeigte keine Reue. Ein terroristisches Motiv wurde vom Generalbundesanwalt abgelehnt; Der Angeklagte soll „aus persönlicher Frustration“ gehandelt haben. Er fiel auch dadurch auf, dass er seinen Laptop mit der Aufschrift „Sept. 2026“, dem Datum der bevorstehenden Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, hochhielt.

Sowohl die Kammer als auch ein psychiatrischer Sachverständiger hätten sich seit Beginn des Prozesses ein Bild von dem Angeklagten machen können, argumentierte der Vorsitzende Richter. Dies könne das Verfahren weder verzögern noch torpedieren. Bis zum Urteil, das frühestens im März 2026 erwartet wird, gilt die Unschuldsvermutung.

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