Beamte unterliegen größeren Einschränkungen als andere Arbeitnehmer. Gilt das auch für Demonstrationen? Wir erklären, was erlaubt ist.

Beamte genießen einige Vorteile gegenüber anderen Arbeitnehmern. Sie sind zum Beispiel nur schwer kündbar und erhalten eine staatliche Pension. Wer verbeamtet ist, dient aber auch dem Staat und muss bestimmte Gebote und Pflichten erfüllen. Einige Beamte fragen sich daher, ob ihnen die Teilnahme an Demonstrationen erlaubt ist. Tatsächlich unterliegen die Staatsdiener hier einigen Einschränkungen. Hier erfahren Sie, wann sie demonstrieren dürfen und worauf Sie dabei achten sollten.

Wie alle anderen Bürger haben auch Beamte in Deutschland grundsätzlich das Recht, zu demonstrieren. Dieses Recht ist im Grundgesetz als Versammlungsfreiheit (Art. 8) und Meinungsfreiheit (Art. 5) verankert. Trotzdem sind Beamte hierbei stärker eingeschränkt als andere Arbeitnehmer.

Wenn Sie verbeamtet sind, dürfen Sie lediglich in Ihrer Freizeit an Demonstrationen und Kundgebungen teilnehmen. Das kann zum Beispiel ein Protest gegen Rechtsextremismus, eine Demo für Tierschutz oder anderes sein. Freizeit umfasst dabei auch Ihre Pausen und Urlaub. Während Ihrer Dienstzeit dürfen Sie als Beamter hingegen nicht demonstrieren gehen.

Obwohl Beamte nicht von der Meinungs- und Versammlungsfreiheit ausgeschlossen sind, unterliegen sie hier gewissen Einschränkungen. Als verbeamtete Person unterliegen Sie dem sogenannten „Mäßigungsgebot“, das im Beamtenstatusgesetz sowie im Grundgesetz (Art. 33) festgelegt ist. Was heißt das?

Laut Artikel 33 des Beamtenstatusgesetzes haben Beamte „bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergibt.“ Das bedeutet, als Beamter dürfen Sie sich auf einer Demonstration zum Beispiel nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung aussprechen. Außerdem sollten Sie kein Verhalten zeigen, das sich gegen diese Ordnung richtet.

Verbeamtete Personen dürfen grundsätzlich nicht streiken. Es gilt ein Streikverbot. Das bedeutet, es ist verboten, dass Sie als Beamter Ihre Arbeit niederlegen.

Nichtsdestotrotz haben Sie als Beamter das Recht, in Ihrer Freizeit an Streikkundgebungen (genauso wie an Demonstrationen) teilzunehmen. Ebenso können Sie Berufsverbänden oder Gewerkschaften beitreten und sich dort engagieren, solange dies außerhalb Ihrer Arbeitszeit geschieht.

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