Vom ZDF heißt es lediglich: „Vier Kandidaten in einem ‚Quartett‘ würden sich weniger von anderen Gesprächsformaten unterscheiden und wären nicht in der Lage, so umfassend und detailliert in die Debatte über die Wahlprogramme der Parteien einzusteigen, wie dies in zwei Duellen der Fall wäre.“ Dabei war im t-online-Fragenkatalog von einem Quartett nie die Rede.
Die ARD erklärt dazu: „An den im redaktionellen Wahlkonzept geplanten Formaten halten wir grundsätzlich fest und prüfen nun, wie die Positionen von Bündnis 90/Die Grünen und der AfD angemessen im Programm dargestellt werden können.“ Man habe die Konzepte unabhängig entwickelt und „auch von den zuständigen Juristinnen und Juristen von ARD und ZDF“ prüfen lassen.
Interessant ist der letzte Teil der Antwort. „Die Kanzlerfrage ist für unsere Formate zur Bundestagswahl nicht ausschlaggebend, da ARD und ZDF kein Kanzler-Duell veranstalten“, heißt es da. Es seien zwei Duelle geplant gewesen: „Ein Duell mit dem Kandidaten der Partei, die bei der letzten Bundestagswahl die meisten Stimmen auf sich vereint hat, und demjenigen, dessen Partei laut Umfragen derzeit deutlich vorn liegt.“ Das andere Duell sei so konzipiert gewesen, dass die „Spitzenkandidaten jener Parteien, die seit der letzten Bundestagswahl konstant über zehn Prozent liegen“, eingeladen wurden.
Im Jahr 2021 machten ARD und ZDF das noch anders: Damals veranstalteten sie ein Triell und ließen SPD, Union und Grüne gemeinsam in den Ring. Olaf Scholz, Armin Laschet und Annalena Baerbock hießen die Spitzenkandidaten damals. Dass nach der Ära Merkel andere Fernsehregeln galten als nach dem plötzlichen Ampel-Aus: Daran müssen sich nun Zuschauer und allen voran Robert Habeck erst einmal gewöhnen …