Das ist Ihr Recht
Parkausweis im Winter verschneit – droht ein Bußgeld?
Aktualisiert am 03.01.2025 – 11:33 UhrLesedauer: 1 Min.
Vereiste Scheiben und Parkausweise: Droht ein Bußgeld, wenn Schnee oder Eis die Sicht auf den Parkschein verdeckt? Diese Regeln gelten.
Wenn im Winter die Autoscheiben vereisen, denken Autofahrer vor allem an die Sicht. Aber was ist mit den Parkausweisen? Müssen sie unter der Eisschicht hervorgeholt werden? Ein Blick auf die Vorschriften und die Realität zeigt: Die Situation ist entspannter als viele denken.
Parkscheine, Parkscheiben und Bewohnerparkausweise müssen so im Fahrzeug ausgelegt werden, dass sie von außen „gut sichtbar“ sind. Wird diese Lesbarkeit, droht ein Bußgeld – bis zu 30 Euro. Soweit die Theorie.
In der Praxis gibt es jedoch Entwarnung. Wer die Parkberechtigung korrekt und gut sichtbar anbringt, erfüllt seine Pflicht. Wird sie später durch Schnee oder Eis verdeckt, hat das keine Konsequenzen. Mit anderen Worten: Wer sein Fahrzeug ordnungsgemäß abgestellt hat, muss sich im Winter keine Sorgen machen.
Strenger ist die Regelung bei verdeckten Verkehrsschildern. Sie behalten auch unter einer Schneedecke ihre Gültigkeit. Ortskundige Fahrer sind verpflichtet, die Bedeutung der Schilder zu kennen, selbst wenn sie schwer erkennbar sind.
Bei auswärtigen Autofahrern kann es in Einzelfällen eine kulante Handhabung geben – doch darauf sollte niemand spekulieren. Denn die entscheidenden Verkehrszeichen sind so gestaltet, dass sie auch bei widrigen Wetterbedingungen gut sichtbar bleiben. Ein Stoppschild etwa bleibt auch unter einer dicken Eisschicht eindeutig.
Auch verschneite Parkverbotsschilder bleiben gültig. Hier setzt der Gesetzgeber voraus, dass Autofahrer ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen und das Schild zur Not mit der Hand vom Schnee befreien, um sich zu vergewissern, was darauf steht.