Gefahr für Allergiker
Beeren-Müsli der dm-Drogerie zurückgerufen
23.05.2025 – 15:13 UhrLesedauer: 2 Min.
Die dm-Drogerie weist auf eine Gefahr für Allergiker hin. Ein Müsliprodukt ist fehlerhaft deklariert.
Die dm-Drogeriemarkt GmbH informiert über den Rückruf des Frühstücksmüslis „dmBio Beeren Crunchy“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 11.12.2025. In dem Knuspermüsli können sich Spuren von Lupinen befinden, heißt es vom Hersteller. Diese sind auf der Verpackung nicht als Allergene gekennzeichnet. Das Produkt sollte daher von Personen mit Lupinenallergie oder entsprechender Unverträglichkeit nicht verzehrt werden. Das betroffene Müsli wurde deutschlandweit verkauft.
Das ist das betroffene Produkt:
Produktname: dmBio Beeren Crunchy
Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): 11.12.2025
Verkaufsort: dm-Märkte deutschlandweit
Verpackungseinheiten und Chargennummern wurden von dm nicht näher angegeben.
Verbraucher, die allergisch auf Lupinen reagieren oder entsprechende Unverträglichkeiten haben, sollten das Produkt nicht verzehren. Ungeöffnete oder bereits angebrochene Packungen können in jedem dm-Markt zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird auch ohne Vorlage eines Kassenbons erstattet, heißt es von dm. Ein Kundenservice ist über diese Telefonnummer erreichbar: 0800 365 8633 von Montag bis Samstag (8 bis 20 Uhr).
Für Personen ohne Allergien oder Unverträglichkeiten gegen Lupinen ist der Verzehr des Produkts unbedenklich.
Lupinen sind als Gartenblumen bekannt. Die Hülsenfrucht wird aber auch als Zusatz in verschiedenen Speisen verwendet. Sie enthält viel Eiweiß, weswegen sie gern in Speisen für Milcheiweißallergiker und Vegetarier verarbeitet wird. Lupinenmehl eignet sich zudem für die Herstellung von glutenfreien Backprodukten und Mahlzeiten für die Ernährung von Zöliakie-Patienten, die in Getreide vorkommendes Gluten nicht vertragen. Lupine muss als Zutat deklariert sein, schreibt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Denn auch die Gartenblume kann Auslöser einer Allergie sein.
Tatsächlich kann Lupine unterschiedliche Beschwerden auslösen, zum Beispiel Schwellungen der Schleimhäute im Mund-, Nasen- und Rachenraum, Anschwellen der Zunge, Übelkeit, Erbrechen, Blähungen und Durchfall. Auch Atemwegsreaktionen wie eine Bronchienverengung (allergisches Asthma) sowie Hautreaktionen wie Juckreiz oder Nesselsucht sind möglich.
In seltenen Fällen kann eine lebensbedrohliche allergische Reaktion (anaphylaktischer Schock) auftreten, wie das Bundesinstitut für Risikobewertung berichtet. Bei Verdacht auf eine allergische Reaktion sollten Betroffene umgehend ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.