Drei Straftaten
Vergessen, Artikel an der SB-Kasse zu scannen? Das droht Ihnen jetzt
Aktualisiert am 10.10.2025 – 15:47 UhrLesedauer: 2 Min.

Aldi, Edeka, Rewe, Ikea und zahlreiche andere Händler haben ihre Filialen inzwischen mit SB-Kassen ausgestattet. Wer sie falsch bedient, kann jedoch Straftaten begehen.
Selbstbedienungskassen: Einige bevorzugen sie, andere wiederum scheuen die Nutzung. Das kann daran liegen, dass ihnen der persönliche Kontakt mit den Mitarbeitern angenehmer ist, oder sie befürchten, dass sie bei der Bedienung Fehler machen und deswegen mit Strafen rechnen müssen. Stimmt das?
Zwar stehen an den meisten SB-Kassen Mitarbeiter, die den Scanvorgang der Kunden überwachen. Dennoch kann es vorkommen, dass ein Artikel aus Versehen nicht gescannt wird, ohne dass der Mitarbeiter und der Kunde es mitbekommen.
Wenn Sie nach dem Bezahlen feststellen, dass Sie einen Artikel nicht gescannt haben, holen Sie den Scan- und Bezahlvorgang umgehend nach.
Bemerken Sie erst nach dem Verlassen der SB-Kasse, dass Sie einen Artikel vergessen haben, sollten Sie ebenfalls schnell zurückkehren und den Scan- und Bezahlvorgang nachholen. Andernfalls kann Ihnen unter anderem Ladendiebstahl vorgeworfen werden.
Es kann auch vorkommen, dass Sie nach dem Verlassen der SB-Kasse von dem Mitarbeiter angesprochen werden, weil Sie angeblich nicht alle Produkte gescannt und bezahlt haben. In diesem Fall „klärt sich vor Ort […], ob es sich nur um ein kleines Versehen handelt, wenn etwa bei einem großen Einkauf ein kleiner Artikel vergessen wurde, oder ob es sich um ein Nichteinscannen mit System handelt“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Matthias Brauer von anwalt.de. Teilweise können auch die Aufnahmen der Videoüberwachung für die Aufklärung hinzugezogen werden.
Darüber hinaus müssen Sie sich vor der Polizei erklären. Diese sendet Ihnen dann einen Anhörungsbogen oder gar eine Vorladung zu.
Haben Sie die Produkte vorsätzlich nicht eingescannt, handelt es sich um eine Straftat, die entsprechend geahndet wird. Dabei gibt es drei mögliche Straftaten: Diebstahl (§ 242 StGB), Betrug (§ 263 StGB) oder Computerbetrug (§ 263a StGB).
Bei Computerbetrug droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Liegt eine Anzeige wegen Diebstahl vor, steigt die Freiheitsstrafe auf bis zu fünf Jahre. Maximal zehn Jahre Freiheitsstrafe drohen bei Betrug. Die Höhe der Strafe richtet sich dabei unter anderem nach dem Sachwert.
Teilweise kann es passieren, dass zwei ähnliche Produkte mit unterschiedlichen Preisen gekauft werden. Aus Bequemlichkeit und/oder Unwissenheit kann es passieren, dass dann der Strichcode von nur einem Produkt doppelt eingescannt wird, beispielsweise von dem günstigeren.
Auch hierbei handelt es sich um eine Straftat, die als Computerbetrug angesehen werden kann.
Die meisten Händler mit SB-Kassen verfügen über mehrere Sicherheitssysteme, die einen Diebstahl oder Betrug verhindern sollen. Neben dem Mitarbeiter, der den Scanvorgang überwacht, gibt es auch Überwachungskameras. Einige SB-Kassen sind zudem mit Waagen im Ablagebereich ausgestattet. Werden die gescannten Artikel hier abgelegt, kontrolliert der Computer, ob das Gewicht mit den hinterlegten Daten übereinstimmt.
In Großbritannien werden die SB-Kassen wieder abgeschafft. Grund ist die zunehmende Zahl an Ladendiebstählen. In Deutschland hingegen setzen immer mehr Händler auf das Self-Check-out und parallel dazu vermehrt auf Sicherheitssysteme wie die sogenannte Nachbeschrankung – Austritt nur nach Einscannen des Bons möglich – oder KI – beispielsweise Lidl.














