Wer den Führerschein vor dem 19.1.2013 gemacht hat, muss ihn umtauschen. Je nach Jahrgang gelten verschiedene Fristen. Eine davon läuft in Kürze ab.

Das Wichtigste im Überblick


Es steht bereits seit Langem fest: Bis zum 19.1.2033 müssen alle Motorrad- und Auto-Führerscheine gegen eine neue Ausführung ausgetauscht sein. So will es eine entsprechende Verordnung.

Wichtig dabei: Dieser Austausch erfolgt gestaffelt, damit die Behörden nicht unter einem Ansturm der Autofahrer zusammenbrechen. Demnach werden sehr viele Führerscheine bereits deutlich vor dem Jahr 2033 aus dem Verkehr gezogen.

Für einen Jahrgang läuft die Frist nun ab: Der 19. Januar 2024 ist Stichtag für die Geburtsjahre 1965 bis 1970.

Wer genau ist betroffen?

Es geht um 15 Millionen Papier-Führerscheine (ausgestellt bis zum 31.12.1998) und weitere 28 Millionen Plastik-Führerscheine, die danach bis zum 18.1.2013 ausgestellt wurden. Ihre Besitzer müssen sich rechtzeitig um einen Umtausch kümmern.

Dazu muss man persönlich bei der Behörde einen Antrag stellen. Dabei soll möglichst wenig Zeit verloren gehen. Auch deshalb wäre es ratsam, den Umtausch zu staffeln, sagen Befürworter dieser Variante.

Welche Fristen gelten für den Umtausch?

Für ältere Führerscheine (erstellt vor dem 31.12.1998) entscheidet das Geburtsdatum des Inhabers über die Frist.

Für Führerscheine ab dem 1.1.1999 entscheidet das Ausstellungsjahr über die Frist zum Umtausch.

Warum ein neuer Führerschein?

Bislang sehen sich die Führerscheine der einzelnen EU-Staaten zwar recht ähnlich. Und man kann ihnen auch alle wichtigen Informationen entnehmen. Trotzdem unterscheiden sich die Führerscheine in vielen Details. Das bringt Nachteile mit sich.

Deshalb will die EU einen einheitlichen Führerschein einführen. Er soll fälschungssicherer sein, da die Polizeien aller Länder dann ein unechtes Dokument besser erkennen können. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden.

Was braucht man zum Umtausch?

Wer den Führerschein umtauschen will, muss dazu seinen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Außerdem müssen Sie ein biometrisches Passfoto mitbringen.

Sie besitzen noch einen älteren Führerschein (rosa oder grau)? Falls er nicht von der Behörde Ihres jetzigen Wohnsitzes ausgestellt wurde, müssen Sie von genau dieser ausstellenden Behörde eine sogenannte Karteikartenabschrift vorlegen. Das ist ein Auszug aus dem dortigen Fahrerlaubnisregister. Er enthält Ihre Fahrerlaubnisdaten.

Wo tauscht man den Führerschein und was kostet das?

Zuständig ist die Führerscheinbehörde Ihres Wohnsitzes. Die Kosten liegen bei etwa 25 Euro. Gültig ist der Führerschein dann für 15 Jahre (für Auto und Motorrad).

Droht sonst eine Geldbuße?

Ja. Das Verwarnungsgeld beträgt 10 Euro. Wer nach der Umtauschfrist weiter mit altem Lkw- oder Bus-Führerschein fährt, muss mit deutlich ernsteren Konsequenzen rechnen. Denn dann begeht man eine Straftat.

Was gilt für alte DDR-Führerscheine?

Der alte Führerschein aus der DDR ist nach wie vor gültig – auch im EU-Ausland. In anderen Ländern kann es zu einem Bußgeld oder gar einer Strafe kommen, wenn dort der DDR-Führerschein nicht anerkannt wird.

Allerdings: Die Umtauschfristen betreffen auch den DDR-Führerschein. Es gelten die oben aufgeführten Fristen für Papier-Führerscheine, die bis zum 31.12.1998 ausgestellt wurden.

Darf man im Ausland mit abgelaufenem Führerschein fahren?

Wenn Sie einen längeren Auslandsaufenthalt planen, sollten Sie rechtzeitig vorher prüfen, ob Ihr Führerschein lange genug gültig ist. Denn mit abgelaufenem Führerschein zu fahren, hat nicht nur in Deutschland negative Konsequenzen, sondern selbstverständlich auch im Ausland.

Digitaler Führerschein soll kommen

Smartphone statt Führerschein: Künftig soll es bei Verkehrskontrollen genügen, das Telefon vorzuzeigen. Denn der Führerschein soll digital werden. Dazu hatte sich die EU-Kommission bereits 2020 bekannt. Derzeit befindet sich das Projekt allerdings noch in der Konzeptionsphase. Details zum Zeitplan können noch nicht genannt werden, sagt das Verkehrsministerium.

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