Ihr Diskussionsbeitrag in der Talkshow „Hart aber fair“ schlägt Wellen. Verharmlost Khola Maryam Hübsch Islamisten und extremistische Thesen? Eine Annäherung.

Doch Hübsch weicht aus, versucht vielmehr, die Begrifflichkeiten auszubuchstabieren und differenziert zu betrachten. „Wenn ein Muslim gut zu seinen Nachbarn ist, wenn er sich fürs Gemeinwohl einsetzt, sich ehrenamtlich engagiert, dann befolgt er die Scharia.“ Einen Widerspruch zwischen Scharia und Staat sehe sie nicht, Gläubige müssten sich der Scharia nach an Gesetze des Landes halten. Kalifat und Scharia seien in der islamischen Welt ganz normale Terminologien.

Khola Maryam Hübsch berät HR-Intendant Florian Hager

Jetzt entbrennt eine Debatte um Khola Maryam Hübsch. Denn die 43-Jährige ist seit 2021 als Rundfunkrätin für die öffentlich-rechtliche Sendeanstalt Hessischen Rundfunk (HR) aktiv, vertritt im Rundfunkrat die muslimischen Glaubensgemeinschaften. Hübsch berät also unter anderem den Intendanten Florian Hager in Fragen des Islam – so wie es im Sinne des vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Vielfaltgebots gewünscht ist.

Bekommt der HR-Intendant also Tipps zur Programmgestaltung von einer Frau, die die Scharia verharmlost? Ist Khola Maryam Hübsch eine Gefahr für den mit Rundfunkbeiträgen finanzierten, öffentlich-rechtlichen Sender? So zumindest muss es für Leser einer großen deutschen Boulevardzeitung in den vergangenen Tagen gewirkt haben. „Islamistin schockt mit Kalifat-Rede im TV“ war dort zunächst zu lesen, einen Tag später dann: „Wie kann eine Islamistin Rundfunkrätin sein?“

Beim Hessischen Rundfunk herrscht Gelassenheit statt Aufregung. Auf Anfrage sagt der Sender t-online lediglich: „Die Entsendung und Benennung der Personen sind allein Angelegenheit der im hr-Gesetz benannten Organisationen. Frau Hübsch wurde von den Muslimischen Glaubensgemeinschaften in Hessen als Vertreterin in den Rundfunkrat entsandt.“

In eben diesem „hr-Gesetz“ schreibt der Hessische Rundfunk vor: „Die Achtung der den Grundrechten zugrunde liegenden objektiven Wertentscheidungen des Grundgesetzes, insbesondere der in Art. 5 Abs. 1 GG verbürgten Meinungs-, Presse- und Rundfunkfreiheit, ist Voraussetzung und Grundlage für die Mitgliedschaft im Rundfunkrat.“ Das gilt also auch für Khola Maryam Hübsch.

Seit Jahrzehnten Expertin für Islamfragen

Die gebürtige Frankfurterin weiß, was damit gemeint ist. Sie studierte Publizistik, Germanistik, Buchwissenschaften und Psychologie an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz, schreibt für Zeitungen aus dem konservativen Meinungsspektrum wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ oder die „Welt“. Sie gilt als gemäßigt, nicht als extrem. Seit Jahrzehnten hält sie Vorträge und Vorlesungen zu Themen des Islam. Inhaltlich drehen sich diese dann um Komplexe wie „Islam und Aufklärung“, „Emanzipation im Islam“ sowie „Menschenrechte und Toleranz im Islam“.



Für mich ist es völlig selbstverständlich, dass Extremisten zu verurteilen sind, die unseren Staat unterwandern möchten, ob das nun Islamisten sind oder Reichsbürger.


Khola Maryam Hübsch


Als t-online sie am Donnerstag angesichts der Stimmungslage und den Forderungen, sie müsse als Rundfunkrätin abberufen werden, für ein Interview anfragt, sagt sie zu. Im Telefonat wirkt sie konzentriert, aber auch verunsichert und fast schon wütend. Die Berichterstattung empfindet sie als massive Kampagne gegen sie. Sie erhalte extrem viele Hassnachrichten, seitdem die „Bild“-Zeitung sie als „Islamistin“ betitelte. Unmittelbar nach der „Hart aber fair“-Sendung sei die Stimmung gegen sie noch nicht so aggressiv gewesen.

Aber warum das alles? Wieso hat Hübsch es ausgerechnet bei einer TV-Diskussion über eine offensichtlich extremistisch geprägte Demonstration nicht klar genug geschafft, sich zu distanzieren? Sie sagt: „Für mich ist es völlig selbstverständlich, dass Extremisten zu verurteilen sind, die unseren Staat unterwandern möchten, ob das nun Islamisten sind oder Reichsbürger.“

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