Kühltruhen, Frischetheken, Personal

Woran Sie erkennen, ob Ihr Supermarkt hygienisch ist


15.04.2025 – 12:41 UhrLesedauer: 3 Min.

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Ein Mitarbeiter an der Fleischtheke trägt Handschuhe: Das ist kein Muss, für Kunden aber oft ein gutes Zeichen. (Quelle: Volker Herold)

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Pfützen und Schmutzflecken unter Regalen, Kondenswasser in der Kühltruhe: Bestimmte Zeichen deuten darauf hin, ob ein Supermarkt sauber ist oder vernachlässigt wird. Hier eine Liste.

Nicht alle Missstände sind mit bloßem Auge erkennbar – doch wer genau hinsieht, erkennt oft schon beim Einkaufen, wie es um die Hygiene im Supermarkt steht. Von Handschuhen bis hin zu schmutzigen Kühltruhen: Diese sechs Punkte geben Aufschluss.

1. Trägt das Personal Handschuhe?

Handschuhe beim Verkauf von offenen Lebensmitteln wie Käse oder Wurst wirken auf viele Kunden vertrauenswürdig, dabei ist ihr Einsatz kein Muss.

Entscheidend ist, dass die Hände regelmäßig gewaschen und desinfiziert werden, wie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im Lebensmittelrecht festlegt. Werden von Verkäufern Handschuhe getragen, gehört dementsprechend auch das regelmäßige Wechseln der Handschuhe dazu. Denn ein schmutziger Handschuh ist genauso unhygienisch wie eine schmutzige Hand.

Tipp für Verbraucher: Beobachten Sie, ob Mitarbeitende zwischen verschiedenen Tätigkeiten – etwa Kassieren und Bedienen – ihre Handschuhe wechseln oder sich die Hände reinigen.

Ein Blick in die Kühltruhen verrät viel: Liegt dort Eisbildung vor oder ist das Glas milchig-trüb oder schlägt sich Kondenswasser nieder, kann das auf mangelnde Reinigung oder defekte Technik hindeuten. Auch Regale mit Krümeln, verschütteten Flüssigkeiten oder Staub sind kein gutes Zeichen. Ebenso ein verdreckter Boden – besonders im Bereich frischer Lebensmittel.

Nach den Empfehlungen von Hygienefachleuten im Einzelhandel sollten Reinigungspläne und -intervalle festgelegt sein. Kühlmöbel müssen demnach regelmäßig abgetaut und gereinigt, der gesamte Markt muss täglich gesäubert werden.

Tipp für Verbraucher: Achten Sie auch auf versteckte Ecken oder Schmutz und Pfützen unter Regalen. Wo selten geputzt wird, bleiben Rückstände.

Ein Kühlmöbel in einem Supermarkt: Sie sollten regelmäßig gereinigt werden. (Quelle: IMAGO/Martin Wagner)

Mehrweg ist nachhaltig, aber auch hygienisch? Ja, wenn die Hygieneregeln beachtet werden. Laut dem Lebensmittelverband Deutschland dürfen Kunden teils eigene Behältnisse mitbringen, müssen diese jedoch selbst befüllen oder dem Personal unter bestimmten Bedingungen übergeben. Der Supermarkt muss sicherstellen, dass es keine Kreuzkontamination gibt – also keinen Kontakt zwischen dem mitgebrachten Behälter und der Verkaufstheke.

Tipp für Verbraucher: Ein seriöser Markt informiert über klare Regeln für Mehrwegbehälter, z. B. durch Hinweise an der Frischetheke.

Ob Fruchtfliegen in der Obstabteilung, Motten in der Müsli-Ecke oder gar Mäusekot: Schädlinge sind ein absolutes Warnsignal. Sie können Krankheiten übertragen und Lebensmittel ungenießbar machen. Supermärkte sind verpflichtet, regelmäßig Kontrollen auf Schädlinge durchzuführen. Dabei helfen etwa Fachfirmen für deren Bekämpfung sowie Köderboxen.

Tipp für Verbraucher: Wer Ungeziefer entdeckt, sollte dies sofort der Marktleitung melden – und dokumentieren (per Foto). Bei starkem Befall kann auch die Lebensmittelüberwachung eingeschaltet werden.

Besonders im ausgehenden Sommer ein Problem: Wespen nagen einen Apfel an. (Quelle: IMAGO/Filippo Carlot)

Laut Lebensmittelhygieneverordnung dürfen Personen mit ansteckenden Krankheiten nicht mit offenen Lebensmitteln arbeiten. Auch offene Wunden an Händen oder Armen müssen fachgerecht abgedeckt sein. Schulungen und Gesundheitszeugnisse (§ 43 Infektionsschutzgesetz) sollen sicherstellen, dass das Personal weiß, was im Krankheitsfall zu tun ist.

Tipp für Verbraucher: Wenn Mitarbeitende stark erkältet oder ungeschützt mit offenen Wunden arbeiten, ist das ein klarer Verstoß gegen Hygieneregeln.

In Deutschland sind die Lebensmittelüberwachungsämter der Bundesländer für Kontrollen zuständig. Die Ergebnisse dürfen Bürger laut Verbraucherzentrale aktiv einfordern, und zwar schriftlich (lesen Sie hier mehr dazu). Grundlage ist das Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Die Anfrage kann formlos gestellt werden, muss jedoch konkret sein (Beispiel: „Ich bitte um Einsicht in den letzten Kontrollbericht des Supermarktes XY in Musterstadt“).

Tipp für Verbraucher: Die Verbraucherzentrale stellt auf ihrer Webseite ein kostenloses Musterformular zur Verfügung. Einzige Voraussetzung: Sie nennen Namen und Anschrift.

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