Die Religionsfreiheit ist eines der im Völkerrecht verankerten Menschenrechte. Im deutschen Grundgesetz ist es als Grundrecht verankert. Professor Heiner Bielefeldt ist Inhaber des Lehrstuhls für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Zu seinen Forschungsinteressen gehört die Religionsfreiheit. Der Philosoph, Theologe und Historiker war von 2010 bis 2016 UN-Sonderberichterstatter für Religions- und Glaubensfreiheit.

Herr Professor Bielefeldt, was bedeutet es, dass die Religionsfreiheit als Grundrecht in der deutschen Verfassung verankert ist?

Die Anerkennung der Menschenwürde im Grundgesetz manifestiert sich in zahlreichen Grundrechten, nicht zuletzt in der Religionsfreiheit, die bekräftigt, dass Menschen identitätsstiftende Überzeugungen haben und diese Überzeugungen leben können. Die Religionsfreiheit ist für die Menschenwürde von wesentlicher Bedeutung. Was das in einem Land konkret bedeutet, lässt sich allerdings nur aus der Rechtsprechung ersehen. In Deutschland fördern die Urteile des Bundesverfassungsgerichts ein sehr offenes und breites Verständnis der Religionsfreiheit.

Wie wichtig ist die gesellschaftliche Akzeptanz der Religionsfreiheit?

In manchen Bereichen schwindet das Verständnis für Zweck und Bedeutung dieser Menschenrechte. Ich werde zum Beispiel oft gefragt, ob die Religionsfreiheit heute anachronistisch und irrelevant ist und ob sie anderen Menschenrechten wie der Gleichstellung der Geschlechter widerspricht. Manche halten es für überflüssig, weil es im Wesentlichen bereits durch die Meinungs- und Versammlungsfreiheit garantiert ist.

Allerdings verkennen diese Vorstellungen die Religionsfreiheit grundlegend. Es garantiert, dass Menschen ihr Leben nach ihren Überzeugungen gestalten können. Dabei geht es beispielsweise nicht darum, eine Meinung zu Kopftüchern zu haben, sondern darum, tatsächlich eines tragen zu können. Zur Religionsfreiheit gehört auch die Glaubensfreiheit, und meiner Meinung nach ist sie für pluralistische Gesellschaften von großem Nutzen.

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