Aufregung nach Polizeikosten-Urteil

Die Folgen sind noch nicht absehbar


14.01.2025 – 14:31 UhrLesedauer: 5 Min.

Polizei und Pyrotechnik (Archivbild): Einsatzkräfte der Polizei bei einem Spiel von Werder Bremen im Weserstadion. (Quelle: Joachim Sielski via www.imago-images.de)

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Jahrelang wehrte sich die DFL dagegen, dass die Stadt Bremen von ihr Gebühren für den zusätzlichen Polizeiaufwand bei sogenannten Hochrisikospielen erhebt. Das oberste Gericht bestätigt nun das Bremer Modell. Was heißt das genau?

Die Deutsche Fußball Liga (DFL) ist im Streit um eine Beteiligung der Dachorganisation an den Polizeikosten für Hochrisikospiele am Bundesverfassungsgericht gescheitert. Ihre Verfassungsbeschwerde gegen eine entsprechende Regelung aus Bremen blieb ohne Erfolg, wie der Erste Senat in Karlsruhe verkündete.

Die angegriffene Norm sei mit dem Grundgesetz vereinbar, erklärte Gerichtspräsident Stephan Harbarth in der Urteilsverkündung. Ziel der Regelung sei es, die Kosten auf denjenigen zu verlagern, der sie zurechenbar veranlasst habe und bei dem die Gewinne anfallen. Das sei ein verfassungsrechtlich legitimes Ziel.

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Aber was heißt das nun genau? t-online beantwortet die wichtigsten Fragen zu dem Gerichtsurteil.

Warum wurde vor dem Bundesverfassungsgericht überhaupt verhandelt?

2015 stellte das Land Bremen nach dem Derby zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV der Deutschen Fußball Liga (DFL) erstmals eine Rechnung (425.000 Euro) für einen Polizeieinsatz. Die DFL wehrte sich dagegen, musste aber juristische Niederlagen vor dem Oberverwaltungsgericht Bremen und dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hinnehmen. Das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wurde im April 2024 eröffnet.

Das Nordderby zählt schon seit jeher zu der Kategorie „Hochrisikospiele“. Die Stadt Bremen sah es nicht mehr ein, die Polizeikosten zu übernehmen.

Was genau sind Hochrisikospiele?

Als Hochrisikospiele werden solche Partien bezeichnet, bei denen besonders mit Auseinandersetzungen zwischen den Fanlagern gerechnet wird. Nach DFL-Angaben gab es in der Saison 2022/23 bei insgesamt 612 Begegnungen in der 1. und 2. Liga 52 sogenannte „Rotspiele“. Bei normalen Bundesligaspielen in Bremen sind 500 bis 600 Ordnungskräfte im Einsatz, bei Hochrisikospielen 800 bis 1.000, wie bei der Verhandlung erklärt wurde.

Das Nordderby zwischen dem HSV und Bremen zählt als klassisches Hochrisikospiel: Hier beim letzten Duell 2022 mit DFB-Star Niclas Füllkrug (M.) noch im Werder-Trikot. (Quelle: IMAGO/CB/imago)

Um wie viel Geld geht es?

Wie oben erwähnt, stellte der Stadtstaat Bremen der DFL rund 400.000 Euro für die Polizeikosten in Rechnung. Weitere Bescheide folgten. Insgesamt geht es nach Angaben der Stadt Bremen mittlerweile um Gebühren in Höhe von mehr als drei Millionen Euro.

Auch abseits von sogenannten Hochrisikospielen kosten die Polizeieinsätze bei Fußballspielen viel Geld. So summierten sich in der Saison 2022/23 in Rheinland-Pfalz die Kosten bei allen Partien der 1. und 2. Liga, der Regionalliga, der Oberliga, bei Pokalpartien, einer Relegationsbegegnung und einem Länderspiel auf insgesamt rund 4,6 Millionen Euro. Gewalt in und um Stadien beschäftigte immer wieder die Innenministerkonferenzen – auch wegen der anhaltenden Pyrotechnik-Problematik in den Fankurven.

Bremens Innensenator Ulrich Mäurer rechnet für alle Klubs mit zusätzlichen Gebühren von 20 bis 30 Millionen Euro pro Saison. Und schlägt nach dem Urteil vor: „Die Profiliga zahlt in einen Fonds ein und die Polizeien des Bundes und der Länder werden dann nach dem Aufwand abgerechnet. Das wäre das Einfachste.“ Dieses Modell setze aber voraus, dass die DFL ihre Position revidiere. „Ich glaube, dass der heutige Tag dazu beitragen wird“, zeigte sich Mäurer optimistisch. Bewege sich die DFL nicht, würden die einzelnen Länder Gebührenordnungen erlassen – „dann muss man so oder so zahlen.“

Hans-Joachim Watzke: Der langjährige BVB-Geschäftsführer spricht sich gegen einen Fonds für eventuelle Polizeikosten aus. (Quelle: IMAGO/Inderlied/Kirchner-Media/imago-images-bilder)

DFL-Boss Hans-Joachim Watzke hatte sich schon vor dem Urteil gegen einen Fonds ausgesprochen. „Es wird nicht so kommen, dass die Klubs aus den Bundesländern, in denen diese Kosten nicht erhoben werden, in einen Solidartopf einzahlen“, sagte Watzke. „Das ist schon die Verantwortung auch der einzelnen Landesregierungen.“

Werder Bremen sieht das anders, Zoff ist programmiert. Die mögliche Praxis, wonach Vereine künftig abhängig von ihrem Bundesland für die Polizeikosten zahlen müssen oder eben nicht, dürfte zu einem Aufschrei der betroffen Klubs führen – auch wenn Watzke den Vorwurf der Wettbewerbsverzerrung vorsorglich zurückgewiesen hat. „Wir müssen nun im Ligaverband Diskussionen führen. Werder darf nicht alleine die Zechen zahlen. Das wäre eine Benachteiligung für uns“, sagte Werders Geschäftsführer Tarek Brauer: „Wir wünschen uns die Solidargemeinschaft der Liga und eine faire Verteilung der Kosten.“

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