Wer im Netz einen Vertrag abschließt, soll ihn dort auch schnell wieder kündigen können. So will es das Gesetz. Unternehmen halten sich aber nicht immer daran, auch nicht beim Deutschlandticket.

Wer das Deutschlandticket online kündigen möchte, muss dies direkt ohne Anmeldung auf der Seite des Anbieters erledigen können. Das hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden (Az.: 3 U 2214/23).

Der gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsbutton dürfe auch in Fällen, „in denen zum Abschluss des später zu kündigenden Vertrags generell ein Kundenkonto angelegt wird, nicht erst nach einem Log-in in dieses Kundenkonto zugänglich sein“, heißt es im Leitsatz zum Urteil.

In dem Fall hatten Verbraucherschützer gegen ein bayerisches Nahverkehrsunternehmen geklagt, das die Auffassung vertrat, ein nur übers Kundenkonto erreichbarer Kündigungsbutton entspreche den gesetzlichen Anforderungen.

Die Kammer gab den Verbraucherschützern Recht und verweist in seiner Entscheidung auf den Wortlaut des Kündigungsbutton-Gesetzes (§ 312k Abs. 2 S. 4 BGB). Dieses verlange, dass die Schaltflächen und die Bestätigungsseite „ständig verfügbar sowie unmittelbar und leicht zugänglich“ sein müssen. Das Urteil ist rechtskräftig.

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