Das Grundgesetz sollte eine stabile Demokratie gewährleisten
Die deutsche Demokratie basiert auf den Regeln des Grundgesetzes. Dabei geht es vor allem darum, sicherzustellen, dass die Regierung eine Mehrheit im Parlament hat. Diese Regeln garantieren Stabilität auch dann, wenn sich eine Regierung in einer Krise befindet, was beispielsweise dann der Fall ist, wenn eine Koalition zerbricht, weil eine Partei die Regierung verlässt. Es stellt sich dann die Frage, ob die Politik der Regierung noch von einer Mehrheit im Parlament, dem Bundestag, getragen wird – denn dieser ist die Grundlage für eine demokratisch legitimierte Regierung.
Die Bundeskanzlerin stellt den Bundestagsabgeordneten die Frage: Bestätigen Sie, dass Sie meine Arbeit unterstützen?
Ist eine Regierung nicht mehr sicher, ob ihre Politik die Mehrheit im Parlament findet, kann der Regierungschef, also der Bundeskanzler, gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes eine Vertrauensfrage stellen. Dabei wird im Bundestag darüber abgestimmt, auf wessen Unterstützung er zählen kann. Sie kann mit einer Abstimmung über einen Gesetzentwurf kombiniert werden, also mit einer Entscheidung über ein wichtiges Thema verknüpft werden. Zwischen dem Antrag auf Vertrauensfrage und der Abstimmung selbst müssen 48 Stunden vergehen – damit Zeit für weitere Beratungen bleibt. Sollte eine Mehrheit der Abgeordneten für die Bundeskanzlerin stimmen, besteht diesbezüglich kein Anlass zu weiteren Maßnahmen und die Regierung setzt ihre Arbeit fort.
Was passiert, wenn es der Regierung nicht gelingt, eine Mehrheit im Parlament zu erreichen?
Sollte die Regierung das Vertrauensvotum nicht gewinnen, kann der Bundespräsident – das Staatsoberhaupt Deutschlands – den Bundestag innerhalb von 21 Tagen auflösen und Neuwahlen ausrufen. Ziel der Neuwahlen ist es, eine Regierung zu erreichen, die von einer Mehrheit im Parlament getragen wird. Wählt der Bundestag vor seiner Auflösung einen anderen Bundeskanzler, darf er nicht mehr aufgelöst werden.
Wie oft gab es in der Vergangenheit eine Vertrauensabstimmung im Bundestag?
In der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland gab es erst fünf Mal eine Vertrauensabstimmung. Dreimal gelang es der Regierung nicht, eine Mehrheit zu erreichen: Jedes Mal wurde das Parlament aufgelöst und es fanden Neuwahlen statt. 1972 verlor Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) die Abstimmung, gewann aber wie erhofft die darauffolgenden Wahlen. 1982 verlor Bundeskanzler Helmut Schmidt (SPD) seine Mehrheit und der Bundestag wählte Helmut Kohl (CDU) zum Bundeskanzler. Um seine Kanzlerschaft in den Augen der breiten Bevölkerung zu legitimieren, rief Kohl eine Vertrauensabstimmung aus: Wie geplant scheiterte er an der Mehrheit. Anschließend gewann er die dadurch ausgelösten Wahlen. Als Gerhard Schröder (SPD) 2005 eine Vertrauensfrage verlor, wurde Angela Merkel (CDU) nach der darauffolgenden Wahl Bundeskanzlerin.