Migration und Asyl

Es wird möglich sein, Asylsuchende in Abstimmung mit europäischen Partnern an den äußeren Grenzen der EU zurückzudrehen. Alle verfassungsrechtlichen Mittel zur Bekämpfung der unregelmäßigen Migration sind auszubeuten, ohne gegen das Asylrecht zu verstoßen. Fünf Jahre Residenz werden weiterhin verpflichtet sein, eine Einbürgerung zu berechnen, und die doppelte Staatsbürgerschaft wird weiterhin zulässig sein. Flüchtlinge mit einem Nebenschutzstatus dürfen zwei Jahre nicht nach Deutschland nach Deutschland bringen.

Energie und Industrie

Das kontroverse „Heizungsgesetz“ soll zurückgezogen und durch ein neues Gesetz über Gebäudeergie ersetzt werden, das offener für verschiedene Technologien ist, flexibler und einfacher. Ein Strom für die Branche besteht darin, sich für energieintensive Industrien zu bewerben, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.

Renten und soziale Sicherheit

Das Pensionsniveau von 48 Prozent ist bis 2031 gesetzlich zu garantieren. Dies wird über den Bundeshaushalt finanziert. Die „Mütterrente“ wird erweitert: Unabhängig von den Jahren, in denen die Kinder einer Mutter geboren wurden, sollen drei Pensionspunkte hinzugefügt werden – ebenfalls aus Steuereinnahmen finanziert.

Nutzen des Bürgers und der Arbeitsmarkt

Die Zahlung des Vorteils des Bürgers ist mit einer erhöhten Zusammenarbeit mit einer erhöhten Pflicht gebunden. Wenn ein Empfänger sich wiederholt weigert, einen Job anzunehmen, kann er vernünftigerweise zu erwarten sind, dass seine Leistungen vollständig zurückgezogen werden können. Der Vorteil ist in Zukunft als „Grundnutzen für Arbeitssuchende“ bekannt.

In Zukunft könnten sich flexible wöchentliche Arbeitszeiten anstelle des achtstündigen Tages in Absprache mit Arbeitgebern und Gewerkschaften bewerben. Ab dem kommenden Jahr ist ein Mindestlohn von 15 Euro pro Stunde geplant.

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